Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

    Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

    Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit.
    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Regionalbüro Oerlinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 5

    33813 Oerlinghausen

    Öffnungszeiten

    Termine nach Absprache möglich:Montag bis Donnerstag:09:00 - 15:00 UhrFreitag:09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1510

    E-Mail: regionalbuero-oerlinghausen@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Soziale Dienste

    Beschreibung

    Von allgemeinem Sozialdienst bis wirtschaftliche Jugendhilfe Im Bereich Soziale Dienste ist unter anderem der Allgemeine Sozialdienst (Bezirkssozialarbeit), die Jugendgerichtshilfe, der Pflegekinderdienst, die Adoptionsvermittlung sowie die Unterstützung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge angesiedelt. Die Mitarbeitenden hier kümmern sich auch um die Bearbeitung des Unterhaltsvorschusses und wirtschaftliche Jugendhilfe sowie um Beistandschaften und die ambulante Familienhilfe.Die Mitarbeitenden des Bereichs sind nicht nur im Kreishaus zu erreichen, sondern verteilen sich auf 3 Regionalbüros im Kreis Lippe.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Termine nach Absprache möglich:Montag 09:00 bis 15:00 UhrDienstag 09:00 bis 15:00 UhrMittwoch 09:00 bis 15:00 UhrDonnerstag 09:00 bis 15:00 UhrFreitag 09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Regionalbüro Dörentrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 11

    32694 Dörentrup

    Öffnungszeiten

    Termine nach Absprache möglich:Montag bis Donnerstag:09:00 - 15:00 UhrFreitag:09:00 - 12:00 Uhr

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    Fax: +49 5231 63011-9749

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1655

    E-Mail: regionalbuero-doerentrup@kreis-lippe.de

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    Regionalbüro Blomberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 35

    32825 Blomberg

    Öffnungszeiten

    Termine nach Absprache möglich:Montag bis Donnerstag:09:00 - 15:00 UhrFreitag:09:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 5231 62-2050

    E-Mail: regionalbuero-blomberg@kreis-lippe.de

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

    Formulare

    Hinweise für Kalletal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss Antrag online

    Voraussetzungen

    • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
    • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
    • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie erziehen Ihr Kind allein und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung (kein Wechselmodell)
    • Sie sind nicht (neu) verheiratet
    • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist
    • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt
    • Auch wenn Sie verwitwet sind, können Sie für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss bekommen
    • Ausländische Kinder sind nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln berechtigt
    • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gelten zusätzlich folgende Voraussetzungen:
      • Ihr Kind ist nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen
      • Ihr Kind wäre mit dem Unterhaltsvorschuss nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen oder wenn Sie SGB II-Leistungen erhalten, müssen Sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600 EUR brutto monatlich haben
      • Sie können auch Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn nicht geklärt ist, wer der Vater des Kindes ist. Es kommt nicht darauf an, ob es ein gerichtliches Urteil zur Vaterschaft oder eine Vaterschaftsanerkennung vor dem Jugendamt gibt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erhalten von der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle einen Überprüfungsfragebogen, den Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Bei Weigerung des Ausfüllens kann Ihnen die Leistung entzogen werden.
    • Übermitten Sie den Überprüfungsfragebogens formlos an die Unterhaltsvorschussstelle.
    • Sollten Sie und Ihr (noch) Ehegatte getrennt leben, kann bei Bedarf eine besondere Überprüfung, beispielsweise hinsichtlich der Steuerklassen, vonnöten sein.
    • Die Unterhaltsvorschussstelle überprüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Ihnen, wenn Nachreichungen nötig sind.
    • Sie erhalten eine Bewilligung oder eine Ablehnung.

    Fristen

    Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 20.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Jugendamt, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss, Sozialleistung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation