Schuldnerberatung wahrnehmen
Sie haben finanzielle Schwierigkeiten oder Ihnen droht eine Überschuldung? Dann kann Ihnen eine Schuldnerberatung helfen.
Beschreibung
Die Schuldnerberatung hilft Ihnen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und nicht mehr eigenständig aus der Situation herauskommen.
Diese finanziellen Notlagen können
- bereits existierende Schulden sein, aber auch
- drohende Schulden, zum Beispiel wenn Zahlungsverpflichtungen bereits nicht erfüllt worden sind oder die demnächst anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden können.
Bei den Schuldnerberatungsstellen haben Sie die Möglichkeit,
- finanzielle,
- psychosoziale und
- juristische Beratung zu erhalten.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie, die Auswirkungen von Überschuldung zu reduzieren und finanzielle Spielräume zu schaffen. Ziel ist, dass Sie Ihre Mietkosten sowie Ausgaben für Energie und Lebenshaltung wieder eigenständig tragen können.
- Zunächst verschafft sich die Schuldnerberatung einen vollständigen Überblick über Ihre aktuelle Schuldensituation.
- Anschließend erstellen Sie gemeinsam einen Plan.
Das Angebot beinhaltet auch Unterstützung, die notwendigen Schritte anzugehen und mit der Situation zurecht zu kommen.
Die Schuldnerberatung unterstützt Sie zudem bei
- rechtliche Fragen
- Verhandlung mit Gläubigerinnen und Gläubigern
- Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens
- Beantragung von Privatinsolvenz.
Ansprechpartner
Für Altenbeken wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Für eine Schuldnerberatung bei einer öffentlichen oder privaten Einrichtung:
- Sie haben bereits Schulden oder Ihnen droht eine finanzielle Notlage.
- Für eine Schuldnerberatung beim Jobcenter:
- Sie werden in der Arbeitsvermittlung vom Jobcenter betreut,
- erhalten Bürgergeld und
- beziehen kein Arbeitslosengeld (ALG I).
- Weitere Voraussetzungen kann das zuständige Jobcenter prüfen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16a Nummer 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 11 Absatz 1, 4 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 67ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)in Verbindung mit
- § 3 Durchführungsverordnung (DVO § 69 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten)
Verfahrensablauf
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Sowohl kommunale Beratungsstellen als auch private oder gemeinnützige Organisationen bieten eine Schuldnerberatung an.
- Sie machen einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Schuldnerberatungsstelle.
- Sofern die Beratungsstelle freie Termine hat, können Sie die Schuldnerberatung dort wahrnehmen.
Alternativ können Sie eine Schuldnerberatung über das Jobcenter beantragen.
- Die zuständige Integrationskraft prüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
- Gemeinsam mit der zuständigen Integrationskraft besprechen Sie die in Frage kommende Beratungsstelle und den Umfang der Beratung.
- Anschließend können Sie die Schuldnerberatung bei der jeweiligen Beratungsstelle wahrnehmen. Alternativ könnte diese Schuldnerberatung unter Umständen auch durch das Jobcenter selbst erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 14.03.2024
Stichwörter
Drohende Zahlungsunfähigkeit, Schuldnerin, Bürgergeld, Insolvenz, Insolvent, Insolvenzverfahren, arbeitslos, Gläubiger, Zahlungsunfähigkeit, arbeitsuchend, Privatinsolvenz, Schuldner, Schuldnerberatung, Pleite, Arbeitslosigkeit, Arbeitssuche, Insolvenzberatung, Überschuldung, Vermittlungshemmnis, Verschuldung, Wiedereingliederung, Schulden, Pfändung, Zahlungsunfähig, Gläubigerin