Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen

    Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie Leistungen für bestimmte einmalige Bedarfe erhalten.

    Die einmaligen Bedarfe umfassen:

    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, beispielsweise
      • bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung,
      • nach einem Wohnungsbrand,
      • bei einer Erstanmietung nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe,
      • einem Wechsel aus einer Gemeinschaftsunterkunft,
      • bei Verlassen eines Frauen- oder Männerhauses oder
      • nach Trennung und Hausratteilung
    • Erstausstattung für Bekleidung, beispielsweise
      • nach einem Wohnungsbrand oder Überschwemmung
      • bei Schwangerschaft und Geburt, dazu zählt
        • Erstlingsausstattung sowie
        • Umstandskleidung,
      • bei Gesamtverlust oder neuem Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Dazu zählt auch eklatanter Gewichtsverlust.
    • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
    • Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie
    • Miete von therapeutischen Geräten, beispielsweise Förderung des Eigenanteils bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie unter Umständen auch, wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt.

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Einkommen der Mitglieder der Einstandsgemeinschaft mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Haushaltsmitglieder berücksichtigt, sofern sie gemeinsam wirtschaften. Hierzu zählen zum Beispiel:

    • Erwerbseinkommen
    • Unterhaltsleistungen
    • Renteneinkünfte

    Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind sind diesem Kind zuzurechnen, um dessen Bedarfe zu decken.

    Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

    • Kleinere Barbeträge und Geldvermögen
      • je Erwachsenem: 10.000 EUR,
      • je Kind: 500 EUR oder
    • ein angemessenes Hausgrundstück.

    Diese werden bei der Berechnung der Leistungen nicht mindernd berücksichtigt.

    Die einmalige Leistung kann auch ohne Antrag gewährt werden, wenn Ihr zuständiges Sozialamt erfahren hat, dass Sie bedürftig sind und die Voraussetzungen für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen. Sofern Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen für einmalige Bedarfe stellen.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.

    Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor

    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten;

    • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt; 

    Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen erhalten Sie auch unter dem Link: www.familien-wegweiser.de  

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus den sogenannten Regelleistungen, die die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, sowie den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Das Gesetz sieht außerdem in nachfolgenden Fällen eine Beihilfe für einmalige Bedarfe vor Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten; Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt; Weitere Informationen zu staatlichen Leistungen erhalten Sie auch unter dem Link: www.familien-wegweiser.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise:
      • Rente,
      • Krankengeld,
      • Kindergeld,
      • Unterhaltszahlungen oder
      • Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise
      • Kontoauszüge und
      • Sparguthaben
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben:
      • Miethöhe und Mietzahlung
      • Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
      • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
      • Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
      • Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
    • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
      •  aktuelle Kontoauszüge,
      • Scheidungsurteile,
      • Verträge zur Vermögensübertragung oder
      • Unterhaltstitel.

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise:
      • Rente,
      • Krankengeld,
      • Kindergeld,
      • Unterhaltszahlungen oder
      • Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise
      • Kontoauszüge und
      • Sparguthaben
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben:
      • Miethöhe und Mietzahlung
      • Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
      • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
      • Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
      • Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
    • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
      •  aktuelle Kontoauszüge,
      • Scheidungsurteile,
      • Verträge zur Vermögensübertragung oder
      • Unterhaltstitel.

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Antragsformular)

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
    • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
      • Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit, also mehr als 6 Monate, nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
    • Sie sind unter 15 Jahre alt und leben
      • zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern,
      • in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
    • Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
    • Sie erhalten kein:
      • Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    • Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
    • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
      • Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit, also mehr als 6 Monate, nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
    • Sie sind unter 15 Jahre alt und leben
      • zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern,
      • in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
    • Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
    • Sie erhalten kein:
      • Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

    URL: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe-art.html

    Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html

    Hinweise für Werl: Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    einmalige Sozialleistung, Lebensunterhalt, Einmalige Beihilfen, Sozialhilfe, Erstausstattung Wohnung, Sozialleistung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Antrag Bedarf, Erstausstattung Geburt, staatliche Unterstützung, Grundsicherung, Einmalige Leistungen, Erstausstattung, Lebensunterhalt sichern, Existenz sichern, Reparatur orthopädische Schuhe, Nicht erwerbsfähig, Geringes Einkommen, Erstausstattung Bekleidung, Reparatur therapeutische Geräte, Hilfebedürftigkeit, Anschaffung orthopädische Schuhe, Erstausstattung Kinder, Existenzsicherung, Bedarfsmeldung, Erstausstattung Baby, Notwendiger Lebensunterhalt, Leistungen der Sozialhilfe, einmalige Bedarfe, Miete therapeutische Geräte, Erstausstattung Schwangerschaft, Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialamt, Anzeige Bedarf, Erwerbsminderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de