Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen abmelden

    Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge aufgeben, entfällt die Beitragspflicht.


    Außerdem entfällt die Beitragspflicht im nicht privaten Bereich für folgende Bereiche:

    • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
    • Einrichtungen der Jugendhilfe
    • Einrichtungen für Suchtkranke
    • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
    • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen
    • Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind noch Inhaber einer Betriebsstätte oder beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge und setzen diese außer Betrieb.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Abmeldung

    § 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 und 5 RBStV

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie ein Unternehmen oder Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, denken Sie an die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag.

    Fristen

    Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.

    Kosten

    Nach der erfolgreichen Abmeldung fallen keine Gebühren mehr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Abmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte
    • Beitragsnummer
    • Datum des Endes des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
    • der Grund für die Abmeldung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    GEZ, ARD, TV, ZDF, Radio, Medien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de