Seniorenpass Erteilung
Beschreibung
Der Seniorenpass wird von einigen Kommunen als freiwillige Leistung für ältere Einwohnerinnen und Einwohner angeboten. Der Seniorenpass unterstützt Sie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So können Sie mit dem Seniorenpass beispielsweise Ermäßigungen für Eintritte und Beiträge für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Zoos etc. erhalten. Zudem können sportliche Aktivitäten, Vorträge, Schulungen und Ausflugsfahrten unterstützt werden. Die genauen Ermäßigungen und Vergünstigungen können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.
Ziel des Seniorenpasses ist es, älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Kontaktpflege zu Gleichaltrigen und die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen.
Der Seniorenpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
- Ggf. Nachweis über Bezug von Altersrente
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt.
- Sie haben die Altersgrenze erreicht, die von Ihrer Kommune für den Seniorenpass festgelegt wurde. In einigen Kommunen können Sie alternativ einen Nachweis über den Bezug von Altersrente anbringen.
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob der Seniorenpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle
- Ihre Angaben werden überprüft und der Seniorenpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Seniorenpass persönlich oder per Post.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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