Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung

    Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

    Beschreibung

    Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

    Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beratung von schwangeren Frauen Termine nur nach vorheriger Terminabsprache

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags ist die Stelle, die vom Bundesland, in dem Sie leben, mit dieser Aufgabe betraut wurde.

    Ansprechpartner

    Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Beschreibung

    Frauen und Paare, die durch die Schwangerschaft in eine Konfliktsituation geraten sind, werden informiert und beraten. Die Beratung unterstützt die eigene Entscheidungsfindung und kann die erforderliche Beratungsbescheinigung ausstellen, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Zudem wird über Arztpraxen informiert, die Abbrüche durchführen. Postfach-Adresse: Strasse: Heinrich-Reinköster-Straße 8 Postleitzahl: 59065 Ort: Hamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2871

    Telefon Festnetz: 02381 17-6460

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst. Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6401

    Fax: 02381 17-2983

    E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialpsychiatrischer Dienst, Gutachtenwesen

    Beschreibung

    Infoseite: http://www.hamm.de/gesundheit/gesundheitsamt/hilfe-und-beratung-fuer-psychisch-und-abhaengigkeitskranke.html Zusatzinformationen: Hilfen für Menschen mit psychischen Krankheiten und Suchtproblemen Der Sozialpsychiatrische Dienst berät und begleitet Menschen: mit psychischen Krankheiten/Behinderungen mit Abhängigkeitserkrankungen(Alkohol und Medikamente) mit altersbedingten psychischen Störungen in Krisensituationen Lesen Sie dazu mehr ... Zusatzinformationen: Beratung; vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen für Betroffene und deren Angehörige; Krisenintervention mit der Sicherung des persönlichen Bereichs; Gefahrenabwehr Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten sowie Tuberkuloseüberwachung. Postfach-Adresse: Strasse: Heinrich-Reinköster-Straße 8 Postleitzahl: 59065 Ort: Hamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2983

    Telefon Festnetz: 02381 17-6460

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
    • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
    • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
    • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
    • Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich

    Verfahrensablauf

    Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
    • Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
    • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
    • Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
    • Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
    • Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ärztinnen und Ärzte, Beraterinnen und Berater, Mutter-Kind-Stiftung, Schwangerenberatung, anerkennen lassen, Staatliche Förderung, Anerkennung, Schwangerschaft, Gesundheitsamt, Schwangerschaftsberatung, Mutter-Kind, Beratungsleistung, Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungsstelle, Öffentliche und freie Träger, Schwangerschaftskonfliktberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de