Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung

    Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.

    Beschreibung

    Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

    Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

    Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags ist die Stelle, die vom Bundesland, in dem Sie leben, mit dieser Aufgabe betraut wurde.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln, Dezernat 24

    Adresse

    Postanschrift

    Zeughausstraße 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Fax: +49 221-147 3185

    Telefon Festnetz: +49 221-147 0

    E-Mail: dezernat24@brk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle

    Voraussetzungen

    Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
    • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
    • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
    • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
    • Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte hinzugezogen werden können
    • Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
    • Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Rechtsbehelf

    • Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
    • Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich

    Verfahrensablauf

    Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
    • Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
    • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
    • Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
    • Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
    • Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
    • Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
    • Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
    • Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
    • Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
    • Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung

    Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ärztinnen und Ärzte, Beraterinnen und Berater, Mutter-Kind-Stiftung, Schwangerenberatung, anerkennen lassen, Staatliche Förderung, Anerkennung, Schwangerschaft, Gesundheitsamt, Schwangerschaftsberatung, Mutter-Kind, Beratungsleistung, Staatliche Anerkennung von Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungsstelle, Öffentliche und freie Träger, Schwangerschaftskonfliktberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de