• Duisburg (Nordrhein-Westfalen)
Pass für Geringverdiener Erteilung

Stadtpass beantragen

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

Beschreibung

Der Stadtpass (Pass für Geringverdienende) ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Er unterstützt Sie und Ihre Familie bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So können Sie mit dem Stadtpass beispielsweise Ermäßigungen für Eintritte und Beiträge für öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Musikschulen, Zoos etc. erhalten.

Der Stadtpass ist eine freiwillige Leistung, die nicht von jeder Kommune angeboten wird. Sie können ihn in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen. Je nach Kommune können Sie den Antrag zum Beispiel im Sozialamt, Familienbüro oder Bürgercenter stellen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Duisburg (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
  • Bewilligungsbescheid zu den Leistungen, die Sie erhalten
  • Sofern Sie keine der genannten Leistungen erhalten: Einkommensnachweise der antragstellenden Person(en)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
  • Sie beziehen
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
    • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
  • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
    • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
    • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
    • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
  • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
  • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 17.03.2025

Stichwörter

Vergünstigungen, Vergünstigung, geringe Einkünfte, Sozialpass, Vergünstigung, Stadtausweis, Familiennachlass, Familiennachlass, Stadtpass, Ermäßigung, Geringverdiener, Rabatt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024