Wohngeld Zahlung

    Wohngeld Zahlung

    Ihnen wird das bewilligte Wohngeld als berechtigte Person monatlich im Voraus gezahlt.

    Beschreibung

    Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Hierfür müssen Sie ein Konto bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Union angeben, an das das Wohngeld gezahlt werden kann. Sollten Sie ein solches Konto nicht haben, kann das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt werden. Das Wohngeld kann mit schriftlicher Einwilligung z.B. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden. Ohne Einwilligung kann die Zahlung z.B. an den Vermieter geleistet werden. Die Zahlungsdaten können Sie Ihrem Wohngeldbescheid entnehmen. Wird das Wohngeld zukünftig nicht an den Wohngeldempfänger gezahlt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier: Info-Portal "Wohngeld" Hier finden Sie die Anträge für Wohngeld: Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 5 Personen Vermieterbescheinigung Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum) Anlage zum Wohngeldantrag - Lastenzuschuss für Haushalte mit mehr als 5 Personen Hinweisblatt zum Wohngeldantrag Diese können Sie nutzen, wenn Sie keinen Onlineantrag stellen möchten. Alternativ können Sie mit dem Online-Wohngeldrechner unverbindlich Ihren Wohngeldbetrag berechnen. Im Anschluss an den Online-Wohngeldrechner besteht die Möglichkeit den Antrag online zu übermitteln. Eine Anleitung "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie hier. Dem Antrag sind u.a. Unterlagen über die Höhe der Miete bzw. Belastung sowie Einkommensunterlagen von allen zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitgliedern beizufügen. Rechtsgrundlagen Wohngeldgesetz (WoGG)
    Nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Antragberechtigt für einen Mietzuschuss sind: der Mieter, Untermieter oder mietähnlich Nutzungsberechtigte von Wohnraum, der Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes, der Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus. Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen. Antrag auf Mietzuschuss (Wohngeld für Mietwohnungen) als ausfüllbares PDF Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird. Antragberechtigt für einen Lastenzuschuss sind: der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, der Eigentümer einer Eigentumswohnung, der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Personen, die Anspruch auf Übereignung, Bestellung oder Übertragung des Gebäudes, Wohnungseigentums oder Dauerwohnrechts haben. Über den Wohngeldrechner NRW besteht die Möglichkeit einen Anspruch auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) zu prüfen und anschließend einen Online-Antrag zu stellen. Antrag auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentum) als ausfüllbares PDF Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit online zu beantragen, dass das Antragsformular per Post an Sie versendet wird. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Servicezeiten Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Ehrenamt und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Overbergplatz 3

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeldstelle

    Beschreibung

    Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Es wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 4-6

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Sie sind verpflichtet ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union anzugeben, auf das das Wohngeld überwiesen werden kann. Möchten Sie, dass zukünftig das Wohngeld an den Vermieter oder ein anderes Haushaltsmitglied gezahlt wird, so teilen Sie dies bitte Ihrer Wohngeldstelle mit.

    Die Wohngeldbehörde entscheidet, ob es im Einzelfall geboten ist, dass das Wohngeld an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt wird.

    Dies kann entweder mit Ihrer schriftlichen Einwilligung oder wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne Ihre Einwilligung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt.

    Fristen

    Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldminderung, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Konto, Wohnung, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Bankverbindung, Miete, Eigentümer, Eigenheim, Zahlungsempfänger, Wohngeldangelegenheiten, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Lastenzuschuss, Wohngeldveränderung, Wohngeldhöhe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de