Wohngeld Auskunft

    Wohngeld Auskunft

    Beschreibung

    Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein.

    Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Die Berechnung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

     Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der die Wohnung liegt, stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. 

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld gewährt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen.Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab: Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder Höhe des Familieneinkommens Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags und nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder über den neuen Service "Wohngeld-Antragstellung online" elektronisch übermitteln.Liegen alle Nachweise vor, so erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen einen Wohngeldbescheid. Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Hürth eingegangen ist, Wohngeld gezahlt.Wohngeld-Antragstellung online:Ab sofort können Sie sich mit Hilfe dieses Online-Angebotes bequem von zu Hause aus über einen möglichen Wohngeld Anspruch informieren. Zunächst ermitteln Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners auf Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Die notwendige Antragstellung können Sie direkt im Anschluss an die Berechnung vornehmen und online übermitteln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mietvertrag und Mietbescheinigung Unterlagen über die gesamte wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

    Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Miete, Wohngeldzahlung, Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Eigenheim, Wohngeldbescheid, Wohngeldantrag, Eigentümer, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Einfamilienhaus, Wohnung, Eigentumswohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbetrag, Wohngeldveränderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de