Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung

    Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

    Beschreibung

    Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug 

    • Ihr Gesamteinkommen erhöht hat,
    • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert hat oder
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum verringert hat,

    ist die Wohngeldbehörde verpflichtet, den Wohngeldanspruch neu zu berechnen. Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse, also auch ggf. rückwirkend.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld gewährt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen.Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab: Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder Höhe des Familieneinkommens Höhe der anzuerkennenden Miete oder Belastung Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags und nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder über den neuen Service "Wohngeld-Antragstellung online" elektronisch übermitteln.Liegen alle Nachweise vor, so erhalten Sie nach sechs bis acht Wochen einen Wohngeldbescheid. Wenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Hürth eingegangen ist, Wohngeld gezahlt.Wohngeld-Antragstellung online:Ab sofort können Sie sich mit Hilfe dieses Online-Angebotes bequem von zu Hause aus über einen möglichen Wohngeld Anspruch informieren. Zunächst ermitteln Sie mit Hilfe des Wohngeldrechners auf Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Die notwendige Antragstellung können Sie direkt im Anschluss an die Berechnung vornehmen und online übermitteln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mietvertrag und Mietbescheinigung Unterlagen über die gesamte wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen)

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Wohngeldes sind die nicht nur vorübergehende, d.h. mehr als zwei Monate andauernde 

    • Erhöhung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • Verringerung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen

    Nach der Prüfung der eingetretenen Änderungen erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Neuberechnung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse. Eine rückwirkende Neuberechnung des Wohngeldes ist möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld-faq-liste.html;jsessionid=F92AD1F75AF4F907D2EEEEEAA152049A.2_cid295

    Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld

    Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

    Weitere Informationen

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Mietzuschuss Änderung, Wohngeldbescheid, Wohngeldhöhe, Wohngeldveränderung, Zuschuss zur Miete, Mieterhöhung, Verringerung Belastung, Eigentumswohnung, Wohngeldminderung, Wohngeldbetrag, Verringerung Miete, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Wohngeldberechtigung Änderung, Unterstützung für Miete, Mietwohnung, Erhöhung Belastung, Wohngeldänderung, Wohngelderhöhung, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss, Einfamilienhaus, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeldzahlung, Lastenzuschuss Änderung, Mietzuschuss, Wohngeld, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Eigentümer, Miete, Wohngeldberechtigte Person, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldantrag, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de