Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Ihr Gesamteinkommen hat sich verringert, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich erhöht? Dann können Sie einen neuen Wohngeldantrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und möchten beispielsweise aufgrund einer Mieterhöhung einen neuen Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Wohngeldantrag als Erhöhungsantrag. Die Antragsformulare finden Sie auf der rechten Bildschirmseite. Anträge wirken auf den Ersten des Monats zurück, in dem sie gestellt werden. Nähere Informationen zum Thema Wohngeld entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen. Der Wohngeldrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung. Hilfe bei der Antragsstellung Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung (z.B. Ausfüllen des Antragsvordrucks) haben und niemand in Ihrem familiären und/oder privatem Umfeld Hilfestellung leisten kann, finden Sie in diesen Fällen Unterstützung durch die Infostelle im Dienstgebäude Hackländerstraße 1 (1. Etage, Zimmer 137 und 138). Für telefonische Anfragen steht die Infostelle unter 0241/432-56450 zur Verfügung. Servicezeiten der Infostelle: Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr Nutzen Sie bitte ausschließlich die Mailadresse wohngeld@mail.aachen.de. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen auch im Fall einer Abwesenheit bearbeitet werden kann. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt". Die zentrale Beratung und die abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Lastenzuschuss erfolgen ausschließlich im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (Aachen-Mitte). Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine

    Beschreibung

    Wohnberechtigungsschein und Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigenheimbesitzer): Nur Vordruckausgabe!

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8140

    Fax: 0241 432-8199

    E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Antragsentgegennahme von Wohnberechtigungsschein und Weiterleitung ans Fachamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Wohngeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Wohngeld 56/420 (FB Wohnen, Soziales und Integration)

    Beschreibung

    Abteilungsleitung 56/400 Frau Teichmann 0241 432 56400 Team Wohngeld 56/420 Sachbearbeiter/in Telefon-Nr. Zimmer Teamleitung 420 und Widersprüche A - Kara Frau Hahn 0241 432 56420 109 Miet- und Lastenzuschuss A - Asl Herr Dokienko 0241 432 56425 108 Miet- und Lastenzuschuss Asm - Bra Herr Schmitt 0241 432 56428 108 Miet- und Lastenzuschuss Brb - Che Herr Lorenz 0241 432 56416 107 Miet- und Lastenzuschuss Chf - Erb Frau Mese 0241 432 56423 107 Miet- und Lastenzuschuss Frau Schultz 0241 432 56441 106 Miet- und Lastenzuschuss Erc - Gz Frau Kaul 0241 432 56426 106 Miet- und Lastenzuschuss H - Hon Herr Fava 0241 432 56414 105 Miet- und Lastenzuschuss Frau Brandt 0241 432 56411 105 Miet- und Lastenzuschuss Hoo - Jen Frau Okka 0241 432 56427 104 Miet- und Lastenzuschuss Jeo - Kara Frau Neumann 0241 432 56422 104 Teamleitung 56/430 und Widersprüche Karb - Z Frau Schmitz 0241 432 56401 133 Miet- und Lastenzuschuss Karb - Lau Frau Illner 0241 432 56460 103 Miet- und Lastenzuschuss Lav - Mot Frau Neumann 0241 432 56418 103 Miet- und Lastenzuschuss Mou - Pit Frau Atzeva 0241 432 56442 102 Miet- und Lastenzuschuss Piu - Rus Frau Bulgan 0241 432 56443 102 Miet- und Lastenzuschuss Rut - Sep Herr Rick 0241 432 56415 101 Miet- und Lastenzuschuss Seq - Tur Frau Kaya 0241 432 56424 101 Miet- und Lastenzuschuss Tus - Z Herr Hürtgen 0241 432 56413 122 Überzahlungen / Insolvenzen A - Z Frau Freitag 0241 432 56417 120 Überzahlungen / Insolvenzen A - Z Herr Spangenberg 0241 432 56465 120 Letzte Aktualisierung : 17.02.2025

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Unterstützung für Miete, Mietzuschuss Änderung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldänderung, Verringerung Gesamteinkommen, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldzahlung, Erhöhung Belastung, Einfamilienhaus, Wohngeldantrag, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldveränderung, Wohngeldberechtigung Änderung, Wohngeldminderung, Mietzuschuss Erhöhung, Wohngeld, Mieterhöhung, Wohngeldberechtigte Person, Lastenzuschuss, Lastenzuschuss Erhöhung, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohnung, Wohngeldbetrag, Wohngeldhöhe, Zuschuss zur Miete, Wohngeldbescheid, Wohngelderhöhung, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Wohnkosten, Eigentum Wohnraum, Lastenzuschuss Änderung, Mietwohnung, Miete, Eigentümer, Mietzuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English