Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Bürgergeld erhalten, tragbar gestaltet werden. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Sollten Sie bereits Wohngeld beziehen und möchten beispielsweise aufgrund einer Mieterhöhung einen neuen Antrag stellen, nutzen Sie bitte den Wohngeldantrag als Erhöhungsantrag. Die Antragsformulare finden Sie auf der rechten Bildschirmseite. Anträge wirken auf den Ersten des Monats zurück, in dem sie gestellt werden. Nähere Informationen zum Thema Wohngeld entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen. Der Wohngeldrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung, ob Sie evtl. einen Anspruch auf Wohngeld haben. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, erfolgt im Anschluss eine direkte Weiterleitung an die Online Antragstellung. Hilfe bei der Antragsstellung Sollten Sie Probleme bei der Antragstellung (z.B. Ausfüllen des Antragsvordrucks) haben und niemand in Ihrem familiären und/oder privatem Umfeld Hilfestellung leisten kann, finden Sie in diesen Fällen Unterstützung durch die Infostelle im Dienstgebäude Hackländerstraße 1 (1. Etage, Zimmer 137 und 138). Für telefonische Anfragen steht die Infostelle unter 0241/432-56450 zur Verfügung. Servicezeiten der Infostelle: Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 15 Uhr Freitag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr Nutzen Sie bitte ausschließlich die Mailadresse wohngeld@mail.aachen.de. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anliegen auch im Fall einer Abwesenheit bearbeitet werden kann. Wenn Sie den Mietzuschuss außerhalb von Aachen-Mitte beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksamt in dem Stadtbezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen und Servicezeiten finden Sie rechts unter "Kontakt". Die zentrale Beratung und die abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Lastenzuschuss erfolgen ausschließlich im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (Aachen-Mitte). Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der Neuanträge ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Die Wohngeldstelle bittet darum, möglichst von Fragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Wohngeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Wohnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirk Brand: Wohngeld, Wohnberechtigunsscheine

    Beschreibung

    Wohnberechtigungsschein und Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigenheimbesitzer): Nur Vordruckausgabe!

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8140

    Fax: 0241 432-8199

    E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Eilendorf: Wohnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Antragsentgegennahme von Wohnberechtigungsschein und Weiterleitung ans Fachamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Wohngeld (Mietzuschuss)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Wohngeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de