Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung).

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.  Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Welche Formulare und Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie von den zuständigen Stellen in den Verwaltungen.

    Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.

    Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

    Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte.

    Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.

    Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie benötigen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Einen WBS erhalten Sie auf Antrag, wenn Ihr Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein WBS wird je nach Personenzahl des Haushaltes für eine bestimmte Wohnungsgröße ausgestellt.Sie können den Wohnberechtigungsschein in zwei Varianten beantragen:Allgemeiner Wohnberechtigungsschein: Dieser wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und ist ein Jahr lang in NRW gültig.Gezielter Wohnberechtigungsschein: Der Wohnungsinteressent hat bereits eine Zusage seines zukünftigen Vermietes, eine bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.Den Antrag auf Erteilung eines WBS können Sie beim Kreis Borken stellen, wenn Sie in folgenden Orten wohnen bzw. dort gezielt eine bestimmte Wohnung beziehen möchten:Gescher, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden.Falls Sie in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau wohnen, sind die jeweiligen Städte für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins zuständig.Wir beraten Sie gerne. Für eine persönliche Beratung/Antragstellung vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.EinkommensgrenzenEs folgen einige Beispiele, bis zu welchem Einkommen ein Wohnberechtigungsschein erstellt werden kann. Diese Zahlen sind allerdings nur Richtwerte und ersetzen nicht die Einkommensberechnung im Einzelfall. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige gelten höhere Einkommensgrenzen.Beispiel (alle Zahlen in Bruttoeinkünfte pro Jahr): alleinstehende/r Arbeitnehmer/in: 33.136 Euro Berufstätige/r Alleinerziehende/r mit 1 Kind: 47.074 Euro berufstätige/r Alleinerziehende/r mit 2 Kindern: 50.824 Euro alleinstehende/r Rentner/in: 23.306 Euro 2 Rentner: 32.602 Euro 2 Erwachsene: 45.918 Euro 2 Erwachsene mit 1 Kind: 49.668 Euro 2 Erwachsene mit 2 Kindern: 59.668 Euro 2 Erwachsene mit 3 Kindern: 69.668 Euro 2 Erwachsene mit 4 Kindern: 79.668 Euro WohnungsgrößeDie auf dem Wohnberechtigungsschein angegebene Wohnungsgröße darf nicht überschritten werden.Sie haben Anspruch auf: 50 m2 Wohnfläche als Alleinstehende(r) 65 m2 oder zwei Wohnräume für einen 2-Personen-Haushalt 80 m2 oder drei Wohnräume für einen 3-Personen-Haushalt 95 m2 oder vier Wohnräume für einen 4-Personen-Haushalt. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m2 Wohnfläche. Die angegebene Anzahl der Wohnräume versteht sich zzgl. Küche und Nebenräumen.Darüber hinaus gilt eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 m2 als unwesentlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohnungswesen

    Beschreibung

    Der Fachbereich Bauen und Wohnen berät zur Förderung von Bauprojekten, zum energieeffizienten sowie barrierefreien Bauen und Sanieren. Zudem fördert der Fachbereich den sozialen Wohnungsbau und kümmert sich um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.Ausführliche Informationen finden Sie unter den einzelnen Dienstleistungen (s. unten). Sollten Sie nach Durchsicht dieser Informationen noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie hierzu bitte telefonisch Kontakt mit uns auf.Mit einem Klick auf die zuständige Kontaktperson gelangen Sie zu den entsprechenden Kontaktdetails.Die Zuständigkeiten für entsprechende Aufgaben finden Sie hier:Frau BruneFachabteilungsleitung; Förderung von Mietwohnungen und Heimplätzen; Aufsichtsangelegenheiten; WohnraumförderungHerr HörstWohnraumförderung; Eigenheimförderung; ModernisierungsförderungFrau JähnWohnraumförderung; Eigenheimförderung; Wohnberechtigungsscheine, NRW-Bank EinkommensbescheinigungFrau KesselringTechnische Prüfung EigenheimbauFrau MinorTechnische Prüfung MietwohnungsbauHerr SulcWohnraumförderung; Förderung von Mietwohnungen und HeimplätzenHerr WenningWohnberechtigungsscheine; NRW-Bank Einkommensbescheinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei schriftlicher Antragsstellung

    • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
    • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    ELEKTRONISCH
    Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.

    Außerdem:

    • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt
    • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
      • Lohnabrechnungen des Vorjahres
      • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
      • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
      • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:

    Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis(e) oder Meldebescheinigung der Heimatgemeinde - bei ausländischen Mitbürgern, Pässe aller HaushaltsangehörigenEinkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung vom Antragsteller und allen weiteren Personen der neuen Wohnung:Hierzu immer den Vordruck "Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau" verwenden und Kopien hinzufügen ! 12 Verdienstabrechnungen oder eine vom Arbeitgeber ausgefüllte "Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau" letzten Einkommenssteuerbescheid aktuelle Renten- und Pensionsbescheide, auch Werks- und Betriebsrente Bescheide über steuerfreie Bezüge wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Wohngeld, Unterhaltsbeihilfen, Pflegegelder usw. Ausbildungsvertrag Nachweis über Unterhaltsleistungen der letzten 3 Monate (Kontobelege) Nachweise über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft Wenn Sie zwar in einem Arbeitsverhältnis stehen, sich aber im Erziehungsurlaub befinden, benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des Erziehungsurlaubes.Bei Empfängern von Sozialgeld: Bewilligungsbescheide des Job-Centers der letzten 6 MonateBei Selbständigen: letzten Steuerbescheid und Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte (Gewinn) aus dem letzten und dem lfd. Jahr.Bei Studenten/Schülern ab 18 Jahre: Immatrikulations-/Schulbescheinigung, BAföG-Bescheid, Verdienstunterlagen ggfs. Bescheinigung der Eltern über Unterhaltsleistungen.Falls vorhanden/zutreffend: Mutterpass oder Schwangerschaftsbescheinigung des Arztes Nachweis über zukünftige Unterhaltszahlungen bei getrennt Lebenden durch gemeinsame Erklärung über einer Unterhaltsvereinbarung oder Berechnung eines Rechtsanwaltes Nachweis über Sorgerecht bei haushaltsangehörigen minderjährigen Kindern, wenn die Eltern getrennt lebend oder geschieden sind Schwerbehindertenausweis, ggf. Nachweis des Pflegegrades Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau von haushaltsangehörigen PersonenEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau des Antragstellers/der AntragstellerinAntrag auf Wohnberechtigungsschein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid/ Wohnberechtigungsschein

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Der Wohnberechtigungsschein ist nur im Bundesland der Ausstel-lung und in der Regel für ein Jahr gültig. Er kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für den Bezug von einer Wohnung genutzt werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Wohnberechtigungsschein wird eine Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben. Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II oder XII und Grundsicherung sind von der Gebühr befreit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einkommensgrenzen, Wohnraumvermittlung, Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Ausländer, Zuzug, Wohnung für Rollstuhlfahrende, Wohnung für Sozialhilfeempfängerinnen, geförderte Mietwohnung, Mietkosten, gezielter Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Alleinerziehende, Wohnungen für Rentnerinnen, Geringverdiener, Trennung, Wohnung für Studierende, Geringes Einkommen, Wohnungen für Auszubildende, Wohnungen für Rentner, Wohnungen für Azubis, Wohnungen für Arbeitslose, Wohnungsschein, Wohnung für Sozialhilfeempfänger, Sozialwohnung, Wohnungsvermittlung, Barrierefreie Wohnung, WBS, Wohnungen für Ausländerinnen, Wohnungen für ältere Menschen, Scheidung, Kündigung, Wohnungstausch, Wohnungen für Geringverdienerinnen, drohende Obdachlosigkeit, Wohnungen für Geringverdiener, Allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Geringverdienende, Wohnraumförderung, Wohnungssuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English