Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerFür Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den monatlichen Mindestunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht regelmäßig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erleichtert werden.Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, nach dem monatlichen Mindestunterhalt § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.Der Unterhaltsvorschuss beträgt:für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 230,00 Eurofür Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 301,00 Eurofür Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 395,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 4.1 - Soziales

    Beschreibung

    Die Abteilung "Soziales" des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Wallfahrtstadt Kevelaer gewährt Leistungen und Hilfestellungen für Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können und auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sind.Zum Leistungsspektrum der Abteilung Soziales gehören unter anderem:Leistungsgewährung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen und Vermögen des Lebenspartners bestreiten können.Zu den weiteren Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch gehören u.a. die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfen in anderen Lebenslagen.WohngeldWohngeld können Mieter und Lastenzuschuss können Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes überfordert. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt davon ab, wie viele Familienmitglieder zum Haushalt gehören, wie hoch das Gesamteinkommen ist und wie hoch die zuschussfähige Miete oder Belastung ist.UnterhaltsvorschussAls besondere Hilfe für Alleinerziehende sichert das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) aus öffentlichen Mitteln einen Teil des Mindestunterhalts von Kindern, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Unterhaltsvorschuss wird beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen bis zu einem Kindesalter von 18 Jahren gewährt.AsylbewerberLeistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen nach dem Gesetz erfüllen. Das sind insbesondere Personen,die zur Durchführung des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung besitzen,die nach einer Ablehnung des Asylantrages wegen tatsächlicher Abschiebehindernisse eine Duldung besitzen.die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsbefugnis bzw. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.Leistungen nach dem Bildungs- und TeilhabegesetzMit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.UnterhaltsheranziehungFür Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz wird eine Prüfung, Feststellung und Durchsetzung der vorrangig einzusetzenden Unterhaltsansprüche durchgeführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoogeweg 71

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: info@kevelaer.de

    Telefon mobil: 02832 122-720

    E-Mail: 02832 122-861

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerGeburtsurkunde des Kindes (Kopie)bei Ausländerinnen und Ausländern: Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis)Aufenthaltsbescheinigung für jedes Kind und den allein erziehenden Elternteil (kostenfrei erhältlich in den Bürgerbüros), sofern keine Auskunftssperre eingerichtet wurdeUnterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Vergleich)Vaterschaftsanerkenntnis (Urkunde, Beschluss)Nachweise über das Einkommen des Kindes, wie z. B. über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide, AusbildungsentgeltSchreiben der anwaltlichen Vertretung, sofern vorhanden, gegebenenfalls ScheidungsurteilNachweis über den Wechsel der Steuerklasse bei getrennt lebenden Ehegattendurchgehende Kontoauszüge der letzten 3 MonateNachweis auf vorhandene BeistandschaftDie benötigten Unterlagen werden nach Vorlage kopiert.Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerGrundsätzlich haben Kinder ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn die folgenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn esbei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland lebt undnicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält unddie deutsche Staatsangehörigkeit oder im Falle einer anderen Staatsangehörigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzt.Ab dem 12. Geburtstag müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Das Kind kann seinen Unterhalt weder aus eigenen Einkünften und Vermögen noch durch Lohnzahlungen aus eigener zumutbarer Arbeit, wie beispielsweise einem Ausbildungsgehalt, sicherstellen.Das Kind bezieht keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder der Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II kann durch den Unterhaltsvorschuss vermieden werden oderder Elternteil, bei dem das Kind lebt, bezieht Leistungen nach dem SGB II und verfügt gleichzeitig über ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich.Der Elternteil ist nicht alleinerziehend, wenn er verheiratet ist und nicht dauernd getrennt lebt oder wenn er unverheiratet mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder wenn das Kind trotz getrennter Haushalte gemeinsam erzogen wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English