Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbringung

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Leistung der Hilfe in anderen Lebenslagen. Hierbei werden Einkommensgrenzen zugrunde gelegt, die über den Bedarfssätzen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt liegen. Es können also auch solche Personen Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes erhalten, die keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Voraussetzungen: Der/Die Antragsteller/in ist in Witten gemeldet und/oder hält sich hier auf. Der/Die Antragsteller/in ist nicht in der Lage, allein seinen/ihren Haushalt zu führen. Inwieweit der/die Antragsteller/in der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes bedarf, stellt der soziale Dienst des Kreisgesundheitsamtes bei einem Hausbesuch fest. Der/Die Antragsteller/in erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen. Keine/r der Haushaltsangehörigen kann den Haushalt fortführen. Bei Krankenversicherten mit Kindern unter 12 Jahren oder einem behinderten Kind die Bestätigung der Krankenkasse, dass keine Leistungen gewährt werden. Bei Personen mit Kindern die Bestätigung, dass keine Leistungen der Jugendhilfe gewährt werden. Die Bewilligung erfolgt ab dem Tage, an dem dem Amt für Wohnen und Soziales bekannt wurde, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes vorliegen. Die Bearbeitungsfrist bis zur ersten Zahlung beträgt in der Regel ca. 3-6 Wochen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    50 Sachgebiet Sozialhilfe nach dem SGB XII

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Personalausweis Vollmacht (bei Antragstellung durch Dritte) Attest des Hausarztes/der Hausärztin über die Notwendigkeit einer Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Name und Anschrift der Haushaltshilfe sowie Angaben zum Hilfeumfang und angemessener Aufwandsentschädigung Kostenvoranschlag bei Einsatz einer Sozialstation Bei Personen, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehen: Nachweise über gesamtes Einkommen und Vermögen, Miete und Wohngeld, Versicherungen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    § 70 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hilfe zur Ausbildung, gewaltgeprägte, Wohnung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, wohnungslos, Vermittlung, Gefängnis, Wiedereinstieg, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Entlassung, ALG II, Wohnungsbeschaffung, Gewalt, arbeitsuchend, Arbeitssuchend, persönliche Beratung, Vermittlungshemmnis, persönliche Betreuung, Beratung, Eingliederung, geschlossene Einrichtung, AG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English