Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht - gesetzlich oder privat - krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Nicht krankenversicherten Sozialhilfeberechtigten kann Krankenhilfe / Hilfe zur Gesundheit gewährt werden. Im Allgemeinen erfolgt dies durch Anmeldung bei einer Krankenkasse eigener Wahl,welche die Betreuung der leistungsberechtigten Person durch Ausstellung einer Krankenversichertenkarte im Rahmen des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Kostenerstattung des Sozialleistungsträgers übernimmt. In Einzelfällen kann die Hilfegewährung durch Ausstellung eines Krankenscheines durch das Amt für Wohnen und Soziales erfolgen. Die Leistungen entsprechen auch dann dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzungen: Der/Die Antragsteller/in ist in Witten gemeldet und/oder hält sich hier auf. Der/Die Antragsteller/in ist nicht erwerbsfähig. Der/Die Antragsteller/in ist nicht krankenversichert. Der/Die Antragsteller/in erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

                 oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    50 Sachgebiet Sozialhilfe nach dem SGB XII

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Personalausweis Bei Personen, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehen: Nachweise über gesamtes Einkommen und Vermögen, Miete und Wohngeld, Krankenversicherungszeiten, Versicherungen

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Fünftes Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de