Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfen zur Gesundheit

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Nicht krankenversicherten Sozialhilfeberechtigten kann Krankenhilfe / Hilfe zur Gesundheit gewährt werden. Im Allgemeinen erfolgt dies durch Anmeldung bei einer Krankenkasse eigener Wahl,welche die Betreuung der leistungsberechtigten Person durch Ausstellung einer Krankenversichertenkarte im Rahmen des Leistungsumfangs der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Kostenerstattung des Sozialleistungsträgers übernimmt. In Einzelfällen kann die Hilfegewährung durch Ausstellung eines Krankenscheines durch das Amt für Wohnen und Soziales erfolgen. Die Leistungen entsprechen auch dann dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzungen: Der/Die Antragsteller/in ist in Witten gemeldet und/oder hält sich hier auf. Der/Die Antragsteller/in ist nicht erwerbsfähig. Der/Die Antragsteller/in ist nicht krankenversichert. Der/Die Antragsteller/in erhält laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    50 Sachgebiet Sozialhilfe nach dem SGB XII

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
    • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
    • Personalausweis oder Pass
    • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
    • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Personalausweis Bei Personen, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehen: Nachweise über gesamtes Einkommen und Vermögen, Miete und Wohngeld, Krankenversicherungszeiten, Versicherungen

    Formulare

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

    Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Fünftes Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

    Verfahrensablauf

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

    Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

    Fristen

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Witten: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hilfe zur Gesundheit, Behandlungsschein, Krankheit, Verhütung, Vorsorgeleistungen, Untersuchung, Sozialhilfeleistungen, Krankenversicherung, Früherkennung, Elektronische Gesundheitskarte, Gesundheitsdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de