Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, aber außerhalb von Behinderteneinrichtungen wohnen, können Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts bei uns beantragen. Welche genauen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kön-
    nen Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie da-
    bei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kultu-
    relle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und
    erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, je-
    doch für einen speziellen Personenkreis.
    Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze
    (diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder
    wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
    sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum er-
    halten, in dem Sie

    • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
    • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

    Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein
    und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


    Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuel-
    len Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
    Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
    Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
    dazu zählen:

    • der maßgebende Regelbedarf
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
    • zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
    • Mehrbedarfe bei:
    1. Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
      Merkzeichen G, oder
    2. Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
      besondere Ernährung erforderlich ist
    3. Schwangerschaft
    • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
      Erstausstattungen für die Wohnung)
    • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts haben Personen, die die gesetzliche Altersgrenze oder das 18 Lebensjahr erreicht haben und voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind oder im Berufsbildungs- und Ausbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen, vorrangige Ansprüche und ähnliches) sicherstellen können. Geleistet werden neben den Regelleistungen, Mehrbedarfen und Unterkunfts- und Heizkosten auch einmalige Leistungen.Die Antrags- und Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erfolgt durch uns.Für alle anderen Personen sind die örtlichen Sozialämtern im jeweiligen Wohnort zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Existenzsicherung

    Beschreibung

    Schülerbafög, Grundsicherung und Übernahme von BestattungskostenHier stellen Sie Anträge auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder auch auf die Übernahme von Bestattungskosten.Der Bereich kümmert sich außerdem um das Schüler-BAföG.Die Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler kann im Bürgerservice beantragt werden, die Anträge werden dann durch uns bearbeitet.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag09:00 bis 12:00 UhrBAföG-AmtMontag bis Freitag09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Einkommens-/Vermögensnachweise
    • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Neben- und Heizkostenabrechnungen
    • Belege über laufende Ausgaben
    • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
    • Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
    • Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Einkommensnachweise

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsicherung AntragGrundsicherung NachprüfungsbogenGrundsicherung MietbescheinigungGrundsicherung Fragebogen für WerkstattbesucherGrundsicherung Ausschließlichkeitserklärung für betreute PersonenGrundsicherung Aufenthaltsverhältnisse

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
    • Sie haben die Altersgrenze (66 - 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
      oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Sie haben die Altersgrenze (66 - 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert, oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Viertes Kapitel des Sozialgesetzbuchs / SGB XII

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Anfechtungs- und Leistungsklage:
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im
    Bescheid über Ihren Antrag

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
    • Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
      weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
      finden Sie in der Beantragung der Leistung.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
      Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen.
    • Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
      minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
      weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
      rung eingeholt.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
      teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
      sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
      bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
      nungsbescheid.
    • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
      scheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
      keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
      legen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
      Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
      nen.
    • Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlen-
      den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
      ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
      durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
      fang zur Verfügung gestellt.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antrags- und Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erfolgt durch uns.Für alle anderen Personen ist das örtlichen Sozialamt im jeweiligen Wohnort zuständig.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist. 

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Hinweise für Lügde: Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales

    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1


    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:


    Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung

    URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Miete, Grundsicherung (Behinderung), Sozialhilfe (Behinderung), Bürgergeld, Alter, Rente, Sozialhilfe, Mehrbedarf (Behinderung), Alterssicherung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Armut, Geringverdiener, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English