Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Beschreibung

    Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kön-
    nen Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie da-
    bei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kultu-
    relle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und
    erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, je-
    doch für einen speziellen Personenkreis.
    Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze
    (diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder
    wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
    sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum er-
    halten, in dem Sie

    • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
    • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

    Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein
    und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


    Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuel-
    len Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
    Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
    Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
    dazu zählen:

    • der maßgebende Regelbedarf
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
    • zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
    • Mehrbedarfe bei:
    1. Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
      Merkzeichen G, oder
    2. Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
      besondere Ernährung erforderlich ist
    3. Schwangerschaft
    • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
      Erstausstattungen für die Wohnung)
    • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach einem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen vielleicht die Frage, wie die Bestattungskosten aufgebracht werden sollen. Nach § 74 des Sozialgesetzbuches XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Erforderliche Kosten sind die Aufwendungen für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich notwendiger Gebühren. Verpflichtet zur Tragung der Bestattungskosten sind insbesondere Erben, Unterhaltspflichtige sowie Bestattungspflichtige nach dem Bestattungsgesetz. Die erforderlichen angemessenen Bestattungskosten werden vom Sozialhilfeträger teilweise oder ganz übernommen, wenn: 1. die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und 2. die antragstellende Person sowie deren Ehegatte/Ehegattin oder PartnerIn selbst nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus vorhandenem Einkommen und Vermögen, zu tragen und 3. es keine anderen Personen oder Dritte gibt, die zur Kostentragung vorrangig verpflichtet sind (z.B. Erben, Sterbegeldversicherung o.ä.). Die Antragsbearbeitung umfasst eine umfangreiche Einkommens- und Vermögensüberprüfung der beantragenden Person. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zur eigenen persönlichen und finanziellen Situation, als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen. Sämtliche Angaben müssen nachgewiesen werden. Das Sozialamt der Stadt Dülmen ist dann zuständig, wenn für die Verstorbene/den Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe bzw. Grundsicherung von hier geleistet wurde. Wenn keine der vorge-nannten Leistung bezogen wurde, ist stets das Sozialamt am Sterbeort zuständig. In einem Beratungsgespräch nach Terminvereinbarung kann unter Berücksichtigung der maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die sozialhilferechtlich angemessenen Bestattungskosten übernommen werden können. Für eine individuelle Information oder Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner/innen der Sozialhilfe.
    Aufnahme / Entgegennahme von Rentenanträgen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Weiterleitung der Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger Zuständigkeit:Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Ehrenamt und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Overbergplatz 3

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Beschreibung

    Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden hierbei nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern jedoch gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht für den Bedürftigen kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Wer kann Leistungen erhalten? Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Westentor 1 - 3

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachstelle Leben im Alter

    Beschreibung

    Die Fachstelle Leben im Alter der Stadt Hamm bietet in allen Fragen rund um das Alter Auskunft, Beratung und persönliche Hilfe. Die Hilfestellungen beziehen sich sowohl auf die Anforderungen des täglichen Lebens, als auch auf die Teilnahme an gesellschaftlichen Leben durch regelmäßige gemeinsame Treffen mit zahlreichen Seniorinnen und Senioren. Ehrenamtliches Engagement wird gefördert und durch Fortbildungmaßnahmen unterstützt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadthausstraße 3

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6750

    E-Mail: 50lebenimalter@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Renten- und Versicherungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Zuständigkeit:Alle Leistungsberechtigten, die in Hamm leben oder arbeiten, können unsere kompetente Unterstützung kostenfrei in Anspruch nehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 4-6

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-106033

    Telefon Festnetz: 02381 17-6020

    E-Mail: rente@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Einkommens-/Vermögensnachweise
    • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Neben- und Heizkostenabrechnungen
    • Belege über laufende Ausgaben
    • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
    • Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
    • Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen im Original bzw. Angaben werden benötigt (In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein): Gültiger Personalausweis oder Reisepass Falls Sie von einer Stelle zum Rentenantrag aufgefordert wurden (z.B. Agentur für Arbeit, JobCenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse): Bringen Sie bitte das Aufforderungsschreiben mit aktueller Versicherungsverlauf (aus diesem oder dem letzten Jahr). Wenn Sie keinen besitzen, fordern Sie diesen bitte bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Ohne aktuellen Versicherungsverlauf kann Ihr Antrag hier nicht bearbeitet werden. Achtung: Die jährliche "Renteninformation" reicht nicht aus. Wenn Ihr Versicherungsverlauf noch nicht vollständig ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Lücken und legen Sie die entsprechenden Nachweise vor. Dies können z.B. sein: Schul- / Studiennachweise für Zeiten ab dem 17. Lebensjahr, Entgeltnachweise des Arbeitgebers, Sozialversicherungsausweis der ehem. DDR, Nachweise Krankengeld- / Arbeitslosengeldbezug usw. Geburtsurkunden der Kinder (z.B. Familienbuch; gilt für Mütter und Väter) Nachweise über Berufsausbildungen, z.B. Lehrvertrag / Gesellenbrief Wenn Sie für eine Zeit der Arbeitslosigkeit vor dem 01.01.2012 von der Agentur für Arbeit bzw. von einem deutschen Arbeitsamt Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Eingliederungsgeld/ Eingliederungshilfe, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld bezogen haben, bringen Sie bitte entsprechende Unterlagen mit Falls Sie schwerbehindert sind: Anerkennungsbescheid / GleichstellungsbescheidFalls die Schwerbehinderung abgelehnt wurde: Ablehnungsbescheid Unterlagen zu Ihren aktuellen bzw. zukünftigen Einkünften (z.B. Renten, Arbeitseinkünfte, Sozialleistungen, wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfe / Grundsicherung, Betriebs- / Zusatzrenten usw.) Bankverbindung (IBAN). Angaben entnehmen Sie Ihren Kontoauszügen oder fragen Sie Ihre Bank Angaben über Ihre Mitgliedschaft zu allen Krankenkassen seit dem 01.01.1995 Gesundheitskarte, soweit gesetzlich krankenversichert Soweit eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht Weiterhin werden möglichst vollständige Angaben zu den persönlichen Fragen in den Vordrucken R 0210 und R 0215 erbeten, die der medizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung für die Entscheidung über Ihren Antrag benötigt.Bitte füllen Sie diese Bögen sorgfältig aus und bringen Sie diese zur Antragstellung mit.Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Wenn Sie aber ärztliche Unterlagen besitzen, z.B. Gutachten, Atteste, Krankenhaus- und Arztberichte, bringen Sie diese bitte mit. Sofern Unklarheiten zu den Versicherungszeiten bestehen oder noch Versicherungszeiten nachzuweisen sind, sollte hierzu so früh wie möglich eine Kontoklärung beantragt werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
    • Sie haben die Altersgrenze (66 - 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
      oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung erfahren Sie hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Anfechtungs- und Leistungsklage:
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im
    Bescheid über Ihren Antrag

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
    • Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
      weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
      finden Sie in der Beantragung der Leistung.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
      Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen.
    • Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
      minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
      weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
      rung eingeholt.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
      teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
      sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
      bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
      nungsbescheid.
    • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
      scheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
      keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
      legen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
      Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
      nen.
    • Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlen-
      den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
      ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
      durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
      fang zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist. 

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales

    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1


    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:


    Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung

    URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Miete, Grundsicherung (Behinderung), Sozialhilfe (Behinderung), Bürgergeld, Alter, Rente, Sozialhilfe, Mehrbedarf (Behinderung), Alterssicherung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Armut, Geringverdiener, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English