Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Sozialhilfe beantragen

    Beschreibung

    Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kön-
    nen Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie da-
    bei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kultu-
    relle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und
    erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, je-
    doch für einen speziellen Personenkreis.
    Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze
    (diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder
    wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
    sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum er-
    halten, in dem Sie

    • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
    • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

    Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein
    und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.


    Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuel-
    len Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
    Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus.
    Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
    dazu zählen:

    • der maßgebende Regelbedarf
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
    • zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
    • Mehrbedarfe bei:
    1. Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
      Merkzeichen G, oder
    2. Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
      besondere Ernährung erforderlich ist
    3. Schwangerschaft
    • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
      Erstausstattungen für die Wohnung)
    • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum Jahresbeginn 2005 wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) als Bestandteil der sozialen Leistungen nach dem SGB XII aufgenommen. Sie dienen der grundlegenden Sicherung des Lebensunterhaltes. Wann können diese Sozialleistungen beantragt werden? Entscheidend sind Ihr Alter, eine eventuelle Erwerbsminderung und Ihr Einkommen. Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft oder teilweise voll erwerbsgemindert sein Einen Leistungsanspruch haben Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Auch das Einkommen und Vermögen nicht getrenntlebender Ehegattinnen und Ehegatten oder eheähnlichen Partnerinnen und Partner muss angerechnet werden, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt. Wo stellen Sie den Antrag? Den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem III. oder IV. Kapitel SGB XII werden vom Sozialamt bearbeitet, in dessen Bereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei der Stadt Hennef können Sie sich an die genannten Ansprechpartnerinnen wenden. Für die Gewährung der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung für Personen, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben, ist das Sozialamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Sollten Sie in einer Einrichtung nach dem BTHG (Bundesteilhabegesetz) leben, so richtet sich die Zuständigkeit für die Erbringung der Sozialleistungen nach Ihrem letzten gewöhnlichen Wohnort. Wer ist die für mich zuständige Person? Die zuständige Person richtet sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamen. Klicken Sie auf den Link um zu den zuständigen Personen zu gelangen: O, S - ZGrundsicherung SGB XII Buchstaben O, S - Z - Serviceportal Stadt Hennef A - CGrundsicherung SGB XII Buchstaben A - C - Serviceportal Stadt Hennef D - K, außer HGrundsicherung SGB XII Buchstaben D - K, außer H - Serviceportal Stadt Hennef H, L - RGrundsicherung SGB XII Buchstaben H, L - R - Serviceportal Stadt Hennef

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung, Interkult

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Einkommens-/Vermögensnachweise
    • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Neben- und Heizkostenabrechnungen
    • Belege über laufende Ausgaben
    • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
    • Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
    • Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensnachweise Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher, etc.) Nachweise über die Kosten der Unterkunft Schwerbehindertenausweise Nachweis Kranken-und Pflegeversicherung sonstige Nachweise je nach Sachlage

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

    • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
    • Sie haben die Altersgrenze (66 - 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
      oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    SGB XII

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, Anfechtungs- und Leistungsklage:
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im
    Bescheid über Ihren Antrag

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
    • Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
      weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
      finden Sie in der Beantragung der Leistung.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
      Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen.
    • Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
      minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
      weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
      rung eingeholt.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
      teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
      sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
      bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
      nungsbescheid.
    • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
      scheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
      keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
      legen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
      Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
      nen.
    • Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlen-
      den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
      ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
      durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
      fang zur Verfügung gestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Geltungsdauer
    Dauer: bis 12 Monate
    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):


    Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem
    Sie Ihren Antrag gestellt haben.
    Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
    Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
    aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
    für sechs Monate erhalten.
    Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
    entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
    wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und

    1. zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des An-
      spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
      forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
      spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
    2. ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
      und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
      Zeit erforderlich ist. 

    Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
    der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
    jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilli-
    gung erneut geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: bis 6 Monate


    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
    Einzelfalls.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
    rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
    tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum Beispiel
    Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Un-
    terhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur
    Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
    febedürftigkeit führt.

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales

    URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1


    optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:


    Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung

    URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Miete, Grundsicherung (Behinderung), Sozialhilfe (Behinderung), Bürgergeld, Alter, Rente, Sozialhilfe, Mehrbedarf (Behinderung), Alterssicherung, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Armut, Geringverdiener, Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English