Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erfolgt ausschließlich durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (AZDBS, früher Gebühreneinzugszentrale GEZ) und auf Antrag. Den Antrag erhalten Sie an der Informationstheke im Bürgerbüro und wird mit Ihnen vor Ort ausgefüllt. Der Grund für die Befreiung muss anhand von geeigneten Dokumenten nachgewiesen werden. Ausreichend sind die von den leistungsgewährenden Behörden speziell für den AZDBS ausgestellten Bescheinigungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33.12 - Sachgebiet Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Fax: 02102 550-9322

    Telefon Festnetz: 02102 550-3222

    E-Mail: buergerbuero@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis
      • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Den Schwerbehindertenausweis im Original erhalten Sie unaufgefordert zurück.
    • Bescheinigung
      • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF". Hinweis: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
    • Weitere Nachweise
      • bedarfsweise je nach Einzelfall

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags sowie ein Nachweis zu einer der oben genannten Vorraussetzungen, in Form einer entsprechenden Bescheinigung zur Vorlage beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice oder als einfache Fotokopie.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine Befreiung: Der Antragsteller muss eine der nachstehend aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllen. 1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) oder nach den §§ 27 a oder 27 d Bundesversorgungsgesetz (BVG). 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II). 4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 5a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die nicht bei den Eltern wohnen. 5b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 114, 115 Nr. 2 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen. 5c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 122 ff. SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen. 6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG. 7. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften. 8. Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c LAG ein Freibetrag zuerkannt wird. 9. Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben. 10a. taubblinde Menschen 10b. Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder nach § 27 d BVG. Für eine Ermäßigung: Der Antragsteller muss eine der nachstehend aufgeführten Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllen: 1. blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. 2. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
    • Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    • Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    • Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
    • Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Fristen

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Bürgerbüro nimmt den Antrag ausschließlich zur Weiterleitung entgegen.Die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Ermäßigter Rundfunkbeitrag monatlich: Beitrag 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
    Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    • Arbeitslosengeld II,
    • Sozialhilfe,
    • Grundsicherung oder
    • BAföG.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    TV, Radio, Rundfunkgebühr, ARD, ZDF, Medien, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English