Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden
Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.
Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
keine
Formulare
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
- § 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
§ 2 Abs. 1 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus.
Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind
Kosten
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
monatlich je Wohnung: Beitrag 18.36 EUR
monatlich jede weitere Wohnung: Beitrag 18.36 EUR
monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: Beitrag 6.12 EUR
Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Hinweise für Olpe: Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
Stichwörter
Medien, TV, Rundfunkgebühren, Radio, ZDF, GEZ