Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden

    Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Fax: +49 5258 507-1900

    Telefon Festnetz: +49 5258 507-0

    E-Mail: fachdienst-3.3@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. 

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflichtliegt für Sie im Bürgerservice bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar.

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Stadt Salzkotten keinen Einfluss.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    monatlich je Wohnung: Beitrag 18.36 EUR

    monatlich jede weitere Wohnung: Beitrag 18.36 EUR

    monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: Beitrag 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.


    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Befreiung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der Gebühreneinzugszentrale eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie diese Änderungen der GEZ unverzüglich mitteilen. Eine Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Medien, TV, Rundfunkgebühren, Radio, ZDF, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English