Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden

    Für die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen wir alle Rundfunkbeiträge bezahlen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

    • Rundfunkgeräte,
    • Smartphones und
    • Computer

    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

    • vom Treppenhaus oder
    • einem Vorraum aus oder
    • von außen betreten können.

    Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
    Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Fax: +49 5258 507-1900

    Telefon Festnetz: +49 5258 507-0

    E-Mail: fachdienst-3.3@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflichtliegt für Sie im Bürgerservice bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar.

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Stadt Salzkotten keinen Einfluss.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    monatlich je Wohnung: Beitrag 18.36 EUR

    monatlich jede weitere Wohnung: Abgabe 18.36 EUR

    monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: Abgabe 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Befreiung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der Gebühreneinzugszentrale eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie diese Änderungen der GEZ unverzüglich mitteilen. Eine Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    ZDF, GEZ, TV, Radio, ARD, Medien, Rundfunkgebühr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de