Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

    Beschreibung

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Fax: +49 5258 507-1900

    Telefon Festnetz: +49 5258 507-0

    E-Mail: fachdienst-3.3@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung
    • Beitragsnummer
      • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
    • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
      • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
    • Es haben sich Änderungen ergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflichtliegt für Sie im Bürgerservice bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar.

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Stadt Salzkotten keinen Einfluss.

    Kosten

    Beitrag kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Befreiung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der Gebühreneinzugszentrale eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie diese Änderungen der GEZ unverzüglich mitteilen. Eine Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    GEZ, Medien, ZDF, ARD, Radio, Rundfunkgebühren, TV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de