Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: 
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein fester Rundfunkbeitrag fällig, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag.Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Eine Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühren wird nur auf Antrag gewährt. Einen Antrag können Sie z.B. stellen, wenn Sie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung beziehen, Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld erhalten, Ihnen mit einer Schwerbehinderung das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Dies sind nur einige Beispiele, die eine Antragstellung möglich machen.Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird durch die Gebühreneinzugszentrale in Köln (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ausgesprochen.Den Antrag können Sie gern bei uns abgeben. Wir leiten ihn für Sie dann an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln weiter. Alternativ ist es auch möglich, den Antrag online auf der Webseite des Beitragsservices zu stellen. Auch jede Änderung oder Neuanmeldung einer Wohnung kann über diese Homepage online mitgeteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Meldewesen, Bürgerberatung, Antragsannahme, Antragsausgabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-134

    E-Mail: buergerbuero@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen: 
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit: 
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" und "Gl" oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe: 
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen: 
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
      • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Antrag benötigen wir: Antrag Grundsicherungs-, Sozialhilfebescheid Arbeitslosengeld II Bescheid Schwerbehindertenausweis

    Formulare

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Medien, ARD, Radio, GEZ, TV, Rundfunkgebühren, ZDF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English