Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: 
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Deutschland ist grundsätzlich jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nach den Rundfunkstaatsverträgen verpflichtet. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung oder Ermäßigung möglich, insbesondere bei Bezug von Sozialleistungen oder Schwerbehinderung. Voraussetzungen Informationen zur Befreiung von der ZahlungspflichtInformation zur Ermäßigung des Zahlungsbetrages Antragstellung Anträge auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren können online oder schriftlich gestellt werden. Falls Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, können der Bürger*innenservice Aachen-Mitte und die Bezirksämter Ihren Antrag entgegennehmen und weiterleiten, die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Es wird darauf hingewiesen, dass die städtischen Dienststellen keinen Zugriff auf die Daten des Beitragsservice haben und keine Rückfragen zu Einzelfällen beantworten können. Benötigte Unterlagen Personalausweis oder Reisepass Beitragsnummer Nachweis über das Vorliegen eines Grundes zur Befreiung oder Ermäßigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Wohngeldangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten, Passstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Beschreibung

    Sowohl an den Standorten des Bürgerservice Aachen-Mitte als auch bei den Bezirksämtern werden ausschließlich Terminsprechzeiten angeboten. Bitte buchen oder stornieren Sie Ihren Termin: Online: www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0241/432-1234 (montags bis freitags von 07.45 bis 18.00 Uhr). Bürger*innenservice Bahnhofplatz Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Bürger*innenservice Katschhof Montag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.30 Uhr Zusätzlich bietet der Bürgerservice Katschhof am 1. Samstag im Monat von 09.00 - 13.00 Uhr Terminsprechzeiten an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brand

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8199

    Telefon Festnetz: 0241 4320

    E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Abfallangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen: 
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit: 
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" und "Gl" oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe: 
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen: 
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
      • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Medien, ARD, Radio, GEZ, TV, Rundfunkgebühren, ZDF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English