Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten bezahlen

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eltern müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten bezahlen. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung. Das Elterneinkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Werbungskosten und ab dem dritten Kind des Kinderfreibetrages, ohne Möglichkeit des Verlustabzuges. Auf Antrag sollen die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Ab dem 01.08.2019 gilt der Elternbeitrag automatisch beim Bezug von bestimmten Sozialleistungen als nicht zumutbar. Das sind bestimmte Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sowie das Wohngeld. Der Erlass der Elternbeiträge kann mit dem entsprechenden Nachweis für den Zeitraum des Bezuges dieser Sozialleistungen beantragt werden.Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder werden in einer vom Jugendamt vermittelten Kindertagespflege betreut, so ist nur einmal der höhere Beitrag zu zahlen (Geschwisterbonus).Die Eltern beteiligen sich mit ihrem monatlichen Beitrag an den Jahresbetriebskosten für die Kindertagesbetreuung. Auch wenn die Einrichtung geschlossen ist (z.B. in den Ferien) oder bei Krankheit des Kindes sind die festgesetzten Beiträge zu zahlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kindertageseinrichtungen, Elternbeitragserhebung

    Beschreibung

    Die Abteilung Kindertageseinrichtungen und Elternbeitragserhebung im Kreis Borken ist zuständig für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertagesstätten. Sie unterstützt Eltern bei Fragen zu Betreuungsplätzen, erhebt Elternbeiträge und gewährleistet eine gerechte Beitragsregelung. Ebenso ist sie Ansprechpartner für Kitas sowie deren Träger. Durch ihre Tätigkeit trägt sie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur frühkindlichen Bildung im Kreis Borken bei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Nachweis der Einkommensverhältnisse benötigt das Jugendamt insbesondere folgende Unterlagen: Einkommenssteuerbescheid Gehalts- bzw. Verdienstabrechnungen (insbesondere für Dezember) Belege über steuerfreie Einkünfte, Lohnersatzleistungen, Wohngeld, Unterhaltsleistungen, Renten u.ä.

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 50 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation