Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen. Ein gutes Betreuungsangebot für Kinder ist auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganz entscheidender Faktor.Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe befinden sich 95 Kindertageseinrichtungen, die in enger Zusammenarbeit und den gesetzlichen Grundlagen von verschiedenen Trägern betrieben werden.In der Gemeinde Schlangen befinden sich sechs Kindertageseinrichtungen. Dabei ist das Familienzentrum / Kindertagesstätte Alte Rothe in der Trägerschaft der Gemeinde Schlangen.Der Kindergarten Strothestrolche Kohlstädt ist in der Trägerschaft des DRK Kreisverband Lippe. Der Ev. Bildungs- und Diakonieverein Schlangen betreibt die Familienzentren / Kindertagesstätten "Gartenstraße" und "Sternschnuppe". Die Kindertagesstätten "Arche Noah" und "Regenbogen" gehören zur Johanniter Unfallhilfe.Ihre Ansprechpersonen beim Kreis LippeElterngeld+49 (5231) 62 77 500Elternbeiträge (Kitas)+49 (5231) 62 4610+49 (5231) 62 4550

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung und Organisation

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 11

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe (Elternbeitragssatzung) § 51 KiBiz§ 90 SGB VIII

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English