Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kindertagesbetreuung Gebühren Für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung (KITA), in der Kindertagespflege sowie in der Offenen Ganztagsschule (OGS) werden öffentlich-rechtliche Kostenbeiträge erhoben. Grundlage hierfür sind § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) sowie die im Stadtgebiet Bad Honnef gültige Elternbeitragssatzung. Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn und für die Dauer der mit der Kindertagesbetreuungseinrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern, dem wöchentlichen Betreuungsumfang und in Teilen nach dem Alter der Kinder. Einzelheiten zu den Kostenbeiträgen sind festgelegt in der Satzung der Stadt Bad Honnef über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule (OGS).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -; die im Stadtgebiet Bad Honnef gültige Elternbeitragssatzung (s. Downloads)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachdem die Eltern ihr Kind über das Portal Little Bird zur Kindertagesbetreuung (Kita oder Kindertgaespflege) angemeldet haben, erhalten sie vom Jugendamt ein Schreiben, in dem sie gebeten werden, verschiedene Auskünfte zu erteilen. Dem Schreiben beigefügt sind entsprechende Formulare (Merkblatt, Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen, Sepa-Vordruck und Datenschutzerklärung). Sobald die Formulare ausgefüllt an das Jugendamt zurückgeschickt worden sind, wird dort der Elternbeitrag errechnet, festgesetzt und der Bescheid versandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English