Niedrigschwellige Angebote Anerkennung

    Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen

    Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.

    Beschreibung

    Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote sind Angebote, in denen Helfer unter fachlicher Anleitung

    1. nach § 45c Abs. 3 SGB XI die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen,
    2. nach § 45c Abs. 3a SGB XI
      a) die Anspruchsberechtigten im Haushalt - insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung - unterstützen,
      b) die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
      c) die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
      d) Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten. 

    Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
    Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, für die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.

    Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.

    Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei: Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung, Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG, Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden), Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland

    zuständige Stelle

    Baden-Württemberg

    REGIONAL ORGANISIERT

    Der Stadt- oder Landkreis, in dem das NBA seinen Sitz hat

    Bayern

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Zentrum Bayern Familie und Soziales

    Berlin

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

    Brandenburg

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Landesamt für Soziales und Versorgung

    Bremen

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

    Hamburg

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

    Hessen

    REGIONAL ORGANISIERT

    Zuständige Kreisverwaltung

    Mecklenburg-Vorpommern

    ZENTRAL ORGANISISERT

    Landesamt für Gesundheit und Soziales

    Niedersachsen

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Nordrhein-Westfalen

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Bezirksregierung Düsseldorf

    Rheinland-Pfalz

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

    Sachsen

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Kommunaler Sozialverband Sachsen (Sächs-KomSozVG)

    Sachsen-Anhalt

    REGIONAL ORGANISIERT

    Der Landkreis oder Regionalverband, in dessen Bereich sich das NBA befindet

    Schleswig-Holstein

    ZENTRAL ORGANISERT

    Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein

    Thüringen

    ZENTRAL ORGANISIERT

    Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland

    Formulare

    Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    den Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig

    Fristen

    Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.

    Bearbeitungsdauer

    differiert in Einzelfällen

    Kosten

    Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den AnsprechpartnerInnen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 12.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Niedrigschwellig, Gruppenbetreuung, Haushaltsführung, Pflegende, Einzelbetreuung, Betreuungsangebote, Einkaufen, Pflegebedürftige, Bewältigung des Alltags, Alltag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de