Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen
Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.
Beschreibung
Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote sind Angebote, in denen Helfer unter fachlicher Anleitung
- nach § 45c Abs. 3 SGB XI die Betreuung der Anspruchsberechtigten in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen,
- nach § 45c Abs. 3a SGB XI
a) die Anspruchsberechtigten im Haushalt - insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung - unterstützen,
b) die Anspruchsberechtigten bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags begleiten,
c) die Anspruchsberechtigten bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen unterstützen,
d) Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen in ihrer Eigenschaft als Pflegende entlasten.
Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine landesrechtliche Anerkennung.
Jedes Bundesland hat eine zuständige Behörde, für die für das Anerkennungsverfahren zuständig ist.
Nähere Hinweise finden Sie auf der entsprechenden Homepage der Bundesländer.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind länderspezifisch geregelt.
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
zuständige Stelle
Baden-Württemberg
REGIONAL ORGANISIERT
Der Stadt- oder Landkreis, in dem das NBA seinen Sitz hat
Bayern
ZENTRAL ORGANISIERT
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Berlin
ZENTRAL ORGANISIERT
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
Brandenburg
ZENTRAL ORGANISIERT
Landesamt für Soziales und Versorgung
Bremen
ZENTRAL ORGANISIERT
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport
Hamburg
ZENTRAL ORGANISIERT
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Hessen
REGIONAL ORGANISIERT
Zuständige Kreisverwaltung
Mecklenburg-Vorpommern
ZENTRAL ORGANISISERT
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Niedersachsen
ZENTRAL ORGANISIERT
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nordrhein-Westfalen
ZENTRAL ORGANISIERT
Bezirksregierung Düsseldorf
Rheinland-Pfalz
ZENTRAL ORGANISIERT
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Sachsen
ZENTRAL ORGANISIERT
Kommunaler Sozialverband Sachsen (Sächs-KomSozVG)
Sachsen-Anhalt
REGIONAL ORGANISIERT
Der Landkreis oder Regionalverband, in dessen Bereich sich das NBA befindet
Schleswig-Holstein
ZENTRAL ORGANISERT
Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
Thüringen
ZENTRAL ORGANISIERT
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- die Liste der erforderlichen Unterlagen differiert von Bundesland zu Bundesland
Formulare
Benötigte Formulare erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
die entsprechenden Voraussetzungen müssen Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrages (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung:
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage beim Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
den Verfahrensablauf ist vom jeweiligen Bundesland abhängig
Fristen
Fristen sind bei den für Sie zuständigen AnsprechpartnerInnen zu erfragen.
Bearbeitungsdauer
differiert in Einzelfällen
Kosten
Informationen über eventuell anfallende Kosten sind bei den AnsprechpartnerInnen des jeweiligen Bundeslandes zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 12.11.2020
Stichwörter
Niedrigschwellig, Gruppenbetreuung, Haushaltsführung, Pflegende, Einzelbetreuung, Betreuungsangebote, Einkaufen, Pflegebedürftige, Bewältigung des Alltags, Alltag