Pflegeversicherung Informationen

    Informationen zur Pflegeversicherung im Internet

    Beschreibung

    Die Internetseite bietet umfangreiche Informationen zur Pflegeversicherung für:

    • Pflegebedürftige,

    • pflegende Angehörige und

    • Pflegekräfte.

    Die Pflegestärkungsgesetze schaffen die Grundlage für mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Entlastung und Sicherheit für pflegende Angehörige und mehr Zeit für Pflegekräfte. Auf der Internetseite finden Sie:

    • Informationen zu finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung

    • Informationen rund um die Pflege

    • Antworten auf Fragen zur Pflege und Pflegeversicherung

    Lösungsangebote für Probleme im Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Personen

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die soziale Pflegeversicherung gilt der Grundsatz: Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird Mitglied der sozialen Pflegeversicherung. Jeder, der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Pflegeeinsätze werden zum Beispiel durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen als Sachleistung erbracht oder es wird ein Pflegegeld für selbstorganisierte Pflege - zum Beispiel durch Angehörige - gezahlt. Seit Juli 1996 werden auch Leistungen bei stationärer Pflege erbracht. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegestufe die pflegebedingten Aufwendungen bis zu 2.005 Euro monatlich (die exakten Beträge ab dem 01.01.2022 - nach Leistungsart gestaffelt - finden Sie in der nachfolgend aufgeführten Tabelle). Maximale Pflegeleistungen pro Monat in Euro Pflegegeld- ambulant Pflegesachleistungen- ambulant Entlastungsbetragambulant(zweckgebunden) Vollstationäre Pflege* Pflegegrad 1 125 125 Pflegegrad 2 316 724 125 770 Pflegegrad 3 545 1.363 125 1.262 Pflegegrad 4 728 1.693 125 1.775 Pflegegrad 5 901 2.095 125 2.005 *Ab dem 01.01.2022 gewähren die Pflegekassen für die vollstationäre Pflege weitere Zuschläge, deren Höhe von der Bezugsdauer der Pflegeversicherungsleistung - also in der Regel von der bisherigen Dauer in der Pflegeeinrichtung - abhängig ist. Kurzzeit- / Verhinderungspflege Die Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit für die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist (auch Urlaub des Pflegepersonals ist möglich). Der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege beträgt ab dem 01.01.2022 1.774 Euro. Zusammen mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Verhinderungspflege stehen dann bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

    Beschreibung

    41/2 - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen Hilfe zur Pflege Grundsicherung Unterhalt/Forderungseinzug/Übernahme von Bestattungskosten Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen in anderen Lebenslagen 41/2 - Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen Pflegewohngeld Investitionskostenförderung für Kurzzeit-/Tages und Nachtpflege Terminvereinbarungen Terminvereinbarungen zu den Servicezeiten unter der bekannten Nummer der jeweiligen Sachbearbeitung oder über das Service-Telefon: 02323 / 16- 1650 Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per Fax beziehungsweise E-Mail möglich: 41/2 - Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen:E-Mail: soziales@herne.de E-Mail: FB41-Grundsicherung-avE@herne.de E-Mail: FB41-UH-Bestattungskosten@herne.de Telefax: 02323 / 16 - 1233 9341 41/2 - Sozialhilfe innerhalb von Einrichtungen:E-Mail: sozialhilfe-pflegewohngeld@herne.de Telefax: 02323 / 16 - 1233 9302

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1650

    E-Mail: soziales@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite des BMFSJF: www.wege-zur-pflege.de

    Weitere Informationen

    Noch mehr Fragen? Rufen Sie an!

    Unser Bürgertelefon zur Pflegeversicherung erreichen Sie montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 3406066-02.

    Antworten auf häufig gestellte Fragen können Sie nachlesen auf der Internetseite: https://www.pflegestaerkungsgesetz.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit, LS5 am 07.02.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Urlaubspflege, Nachtpflege, Pflegesachleistung, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK), wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, soziale Sicherung der Pflegeperson, Pflegegrade, Verhinderungspflege, Demenz, Pflege-WG, Pflegeversicherung, Pflegestufe, Pflegestärkungsgesetz (PSG), Pflege, Pflegehilfsmittel, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Kurzzeitpflege, altersgerechter Umbau, Pflegebedürftigkeit, häusliche Pflege, Tagespflege, Ersatzpflege, Pflegegeld, Familienpflegezeit, Pflegegutachten, teilstationäre Pflege, behindertengerechter Umbau, Kombinationsleistungen, Vollstationäre Pflege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de