Stiftungsverzeichnis Bescheinigung
Beschreibung
Jedermann kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde die Vertretungsbescheinigung einer Stiftung beantragen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie erhalten folgendermaßen eine Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung:
- Nachdem Sie den Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung gestellt haben, wird die Stiftungsbehörde die Aktualität ihrer Informationen über die Vertreter und Vertreterinnen der Stiftung überprüfen.
- Falls notwendig, wird sie aktuelle Informationen einholen.
- Im Anschluss wird Ihnen die Stiftungsbehörde, wenn möglich, die Vertretungsbescheinigung als Dokument ausstellen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
Vertretung, Vertreter, Stiftung, Stiftungsbehörde, Bescheinigung Vertreter Stiftung, Bescheinigung Vertreterin Stiftung, Vertreterin