Änderung im Stiftungsverzeichnis beantragen
Beschreibung
Eine Änderung im Stiftungsverzeichnis kann sich auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte beziehen:
- Name der Stiftung,
- Sitz der Stiftung,
- Zwecke der Stiftung,
- Anschrift der Geschäftsstelle der Stiftung,
- vertretungsberechtigte Organe und Personen sowie Art ihrer Vertretungsberechtigung.
Sie müssen jegliche Änderungen unverzüglich an die zuständige Stiftungsbehörde melden.
Es ist außerdem zu beachten, dass nicht alle Änderungen ohne vorangegangene Stiftungssatzungsänderung in das Stiftungsverzeichnis eingetragen werden können.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über den Änderungswunsch
- Beschlussprotokolle der involvierten Stiftungsorgane zur Änderung, die im Stiftungsverzeichnis vorzunehmen ist
Voraussetzungen
Bei Änderung des Namens, des Sitzes und des Zwecks der Stiftung sowie der vertretungsberechtigten Organe und der Art ihrer Vertretungsberechtigung: vorangehende Satzungsänderung, die von der Stiftungsbehörde genehmigt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Änderung im Stiftungsverzeichnis folgendermaßen vornehmen lassen:
- Teilen Sie die Änderung bitte der zuständigen Stiftungsbehörde mit.
- Diese überprüft, ob die Änderungen gesetzes- sowie satzungskonform sind.
- Sind die Angaben über die Änderung regelkonform, aktualisiert die Stiftungsbehörde das Stiftungsverzeichnis.
- Falls Sie eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, der eine Satzungsänderung vorangegangen sein muss, dies aber nicht geschehen ist, so wird Sie die Stiftungsbehörde dazu auffordern.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023
Stichwörter
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