Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Beschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Formulare
- Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
- Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fristen
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Kosten
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts "ELSTER"
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Kinderfreibetrag, Steuerauskunft, Steuerauskunft, ELStAM, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Elstam, Familienstand, Elstam, Kinderfreibeträge, Freibetrag, Steuerkarte, Elektronische Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Lohnsteuerabzug, Hochzeit, Steuerkarte, Elektronische Lohnsteuerkarte, Kinderfreibetrag, Lohnsteuerkarte, Kinderfreibeträge, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Einkommensteuer, Lohnsteuerabzug, Elster, Steuerklasse