Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
zuständige Stelle
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Fristen
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Kosten
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Hinweise für Olpe: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
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Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Einkommensteuer, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Adresskorrektur, Elstam, ELSTER, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Adresskorrektur, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerabzug, Elstam, Lohnsteuerabzug, ELStAM