Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung

    Unternehmen steuerlich abmelden

    Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.

    Beschreibung

    Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung bzw. der Verlegung einer

    • gewerblichen Tätigkeit,
    • selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
    • land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit

    benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei

    • Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
    • Auflösung einer Körperschaft oder
    • Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (z.B. Bau-Arbeitsgemeinschaften).

    Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist ist auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes zu beachten.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.

    In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren. Teilen Sie in diesem Fall dem Finanzamt formlos mit, wann Sie welche Tätigkeit eingestellt oder verlegt haben. Bitte reichen Sie die mit der Ab- oder Ummeldung im Zusammenhang stehenden Verträge oder Beschlüsse mit ein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Raesfeld Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Weseler Straße 19

    46348 Raesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02865/955-154

    Fax: 02865/955-321

    E-Mail: hartmann@raesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja über Mein ELSTER (sonstige Nachricht an das Finanzamt)
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Raesfeld: Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Zusendung

    Verfahrensablauf

    Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.

    Fristen

    Regelmäßig innerhalb eines Monats Information des Finanzamtes

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium des Landes Hessen am 03.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beendigung, Aufgabe, Verkauf Unternehmen, Betriebsstätte, Verlegung, Finanzamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de