Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Olfen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Hunde, die in Olfen gehalten werden, sind steuerlich anzumelden. Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem/der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Olfen eingeht. Bei Zuzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters aus einer anderen Kommune beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug einer Hundehalterin/eines Hundehalters in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt. Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung. Am einfachsten ist die Anmeldung eines Hundes, wenn Sie persönlich ins Rathaus kommen. Sie können dann die Steuermarke direkt mitnehmen und bei Bedarf eine Einzugsermächtigung abgeben. Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer schriftlichen Anmeldung bzw. einer Anmeldung per Mail. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei großen Hunden und Hunden bestimmter Rassen zusätzlich eine ordnungsbehördliche Anmeldung vornehmen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Finanzen und Beteiligung

    Beschreibung

    Fachbereichsleitung und Kämmerer: Herr Alexander Höring

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Fax: 02595 389-9770

    Telefon Festnetz: 02595 389-0

    E-Mail: fb2@olfen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Olfen: Inhalte der zuständigen Stelle

    sofern eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird, sind entsprechende Nachweise beizufügen

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Olfen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Olfen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundehalter, Hundesteuerermäßigung, Tierhaltung, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de