Hundesteuer Anmeldung
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
Beschreibung
Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist.
Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
Sind Sie Halter oder Halterin eines Hundes im Gebiet der Stadt Bad Driburg, so müssen Sie diesen, unabhängig von Größe, Gericht und Rasse, beim Steueramt und ggf. auch beim Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg anmelden.
Die Anmeldung können Sie schriftliche, per Email, per Fax oder persönlich im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg vornehmen.
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
BürgerService
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
BürgerService
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
erforderliche Unterlagen
- Kauf- oder Übernahmevertrag
- Quittungen
- Nachweis Zuzug aus anderer Kommune
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
Für die Anmeldung Ihres Hundes:
- Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben (siehe Downloadbereich)
zusätzlich für einen großen Hund (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht):
- Sachkundenachweis (erhalten Sie beim dafür zugelassenen Tierarzt)
- Nummer des implantierten Microchip
- Versicherungsschein der Tierhalterhaftpflicht
Für die Abmeldung Ihres Hundes:
- schriftliche Abmeldung
- Angabe über den Grund der Abmeldung
- Angabe über das Abmeldedatum
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Formulare
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
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Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
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- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
Anmeldung vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
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Kosten
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
Für die Anmeldung eines großen Hundes: 25,00 €
Die Zahlung der Anmeldegebühr kann erfolgen:
- in bar
- per EC Karte (mit PIN)
- per Überweisung nach Erteilung eines Kostenbescheides
Für die Zahlung der Hundesteuer erhalten Sie einen gesonderten Steuerbescheid.
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Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung
Anmeldefrist:
Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Bad Driburg ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Haltungsbeginn in Bad Driburg vorzunehmen.
Zuzug aus oder in eine andere Gemeinde:
Sollte Ihr Hund bislang in einer anderen Gemeinde angemeldet sein, denken Sie bitte an die dortige Abmeldung.
Die Anmeldung bei der Stadt Bad Driburg beinhaltet keine Abmeldung bei der Vorgemeinde.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Hund aus Bad Driburg in eine andere Gemeinde verziehen.
Bitte denken Sie an die Abmeldung Ihres Hundes in Bad Driburg.
Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:
Nach den Vorschriften des LHundG gelten für den Umgang mit Hunden verschiedener Rassenzugehörigkeiten eine besondere Erlaubnispflicht und besondere Haltungsvorschriften.
Hiervon betroffene Rassen sind:
- gefährliche Hunde im Sinne des §3 Abs. 2 LHundG:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- und Kreuzungen mit diesen Rassen
- Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundG
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
- und Kreuzungen mit diesen Rassen
Die besonderen Haltungsvorschriften zu diesen Rassen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Hunde besonderer Rassen".
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung