Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Sind Sie Halter oder Halterin eines Hundes im Gebiet der Stadt Bad Driburg, so müssen Sie diesen, unabhängig von Größe, Gericht und Rasse, beim Steueramt und ggf. auch beim Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg anmelden.

    Die Anmeldung können Sie schriftliche, per Email, per Fax oder persönlich im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg vornehmen.

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sind Sie Halter oder Halterin eines Hundes im Gebiet der Stadt Bad Driburg, so müssen Sie diesen, unabhängig von Größe, Gericht und Rasse, beim Steueramt und ggf. auch beim Ordnungsamt der Stadt Bad Driburg anmelden.Die Anmeldung können Sie schriftliche, per Email, per Fax oder persönlich im Bürgerservice der Stadt Bad Driburg vornehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Für die Anmeldung Ihres Hundes:

    • Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben (siehe Downloadbereich)

    zusätzlich für einen großen Hund (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht):

    • Sachkundenachweis (erhalten Sie beim dafür zugelassenen Tierarzt)
    • Nummer des implantierten Microchip
    • Versicherungsschein der Tierhalterhaftpflicht

    Für die Abmeldung Ihres Hundes:

    • schriftliche Abmeldung
    • Angabe über den Grund der Abmeldung
    • Angabe über das Abmeldedatum

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung Ihres Hundes:Anmeldeformular, ausgefüllt und unterschrieben (siehe Downloadbereich)zusätzlich für einen großen Hund (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht):Sachkundenachweis (erhalten Sie beim dafür zugelassenen Tierarzt)Nummer des implantierten MicrochipVersicherungsschein der TierhalterhaftpflichtFür die Abmeldung Ihres Hundes:schriftliche AbmeldungAngabe über den Grund der AbmeldungAngabe über das Abmeldedatum

    Formulare

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    An-, Um- und Abmeldung von Hunden

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Anmeldung vor Ort im Bürgerservice:

    • in der Regel weniger als 15 Minuten

    Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung vor Ort im Bürgerservice:in der Regel weniger als 15 MinutenBitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Kosten

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Für die Anmeldung eines großen Hundes: 25,00 €

    Die Zahlung der Anmeldegebühr kann erfolgen:

    • in bar
    • per EC Karte (mit PIN)
    • per Überweisung nach Erteilung eines Kostenbescheides

    Für die Zahlung der Hundesteuer erhalten Sie einen gesonderten Steuerbescheid.

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung eines großen Hundes: 25,00 €Die Zahlung der Anmeldegebühr kann erfolgen:in barper EC Karte (mit PIN)per Überweisung nach Erteilung eines KostenbescheidesFür die Zahlung der Hundesteuer erhalten Sie einen gesonderten Steuerbescheid.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Hinweise für Bad Driburg: Hundesteuer Anmeldung

    Anmeldefrist:

    Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Bad Driburg ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Haltungsbeginn in Bad Driburg vorzunehmen.

    Zuzug aus oder in eine andere Gemeinde:

    Sollte Ihr Hund bislang in einer anderen Gemeinde angemeldet sein, denken Sie bitte an die dortige Abmeldung.

    Die Anmeldung bei der Stadt Bad Driburg beinhaltet keine Abmeldung bei der Vorgemeinde.

    Gleiches gilt für den Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Hund aus Bad Driburg in eine andere Gemeinde verziehen.

    Bitte denken Sie an die Abmeldung Ihres Hundes in Bad Driburg.

    Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:

    Nach den Vorschriften des LHundG gelten für den Umgang mit Hunden verschiedener Rassenzugehörigkeiten eine besondere Erlaubnispflicht und besondere Haltungsvorschriften.

    Hiervon betroffene Rassen sind:

    - gefährliche Hunde im Sinne des §3 Abs. 2 LHundG:

    • Pitbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier
    • und Kreuzungen mit diesen Rassen

    - Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundG

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu
    • Old English Bulldog
    • und Kreuzungen mit diesen Rassen

    Die besonderen Haltungsvorschriften zu diesen Rassen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Hunde besonderer Rassen".

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldefrist:Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Bad Driburg ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Haltungsbeginn in Bad Driburg vorzunehmen.Zuzug aus oder in eine andere Gemeinde:Sollte Ihr Hund bislang in einer anderen Gemeinde angemeldet sein, denken Sie bitte an die dortige Abmeldung.Die Anmeldung bei der Stadt Bad Driburg beinhaltet keine Abmeldung bei der Vorgemeinde.Gleiches gilt für den Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Hund aus Bad Driburg in eine andere Gemeinde verziehen.Bitte denken Sie an die Abmeldung Ihres Hundes in Bad Driburg.Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:Nach den Vorschriften des LHundG gelten für den Umgang mit Hunden verschiedener Rassenzugehörigkeiten eine besondere Erlaubnispflicht und besondere Haltungsvorschriften.Hiervon betroffene Rassen sind:gefährliche Hunde im Sinne des §3 Abs. 2 LHundG:Pitbull TerrierAmerican Staffordshire TerrierStaffordshire BullterrierBullterrierund Kreuzungen mit diesen RassenHunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundGAlanoAmerican BulldogBullmastiffMastiffMastino EspanolMastino NapoletanoDogo ArgentinoRottweilerTosa InuOld English Bulldogund Kreuzungen mit diesen RassenDie besonderen Haltungsvorschriften zu diesen Rassen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Hunde besonderer Rassen".

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English