Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer Anmeldung

    Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

    Beschreibung

    Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

    Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

    Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie nahezu alle Städte und Gemeinden deutschlandweit erhebt auch die Stadt Heinsberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde von ihren Haltern bei der Stadtverwaltung (Zimmer 303, Tel.02452/14-2020 oder im Serviceportal der Stadt Heinsberg unter service.heinsberg.de) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer ist gestaffelt und beginnt derzeit mit einem Steuersatz von 60,-- Euro für einen Hund. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter/innen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Daher haben viele Kommunen, auch im Kreisgebiet, bereits eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet - auch diejenigen, die bereits einen oder mehrere Hunde angemeldet haben- werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter/innen einer durch die Stadt Heinsberg beauftragten Firma aufgesucht. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten. Die beauftragten Mitarbeiter/innen dürften keine Steuern oder Gebühren vor Ort erheben. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt Heinsberg beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern/innen sichtbar zu tragen. Falls nicht gemeldete Hunde im Rahmen der Hundebestandsaufnahme festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter/innen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder verhängt werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter/ jeder Hundehalterin, seine "Vierbeiner" schnellstens anzumelden. Neben der steuerlichen Anmeldung besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, bzw. für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde eine Anzeigepflicht/Antrags- und Genehmigungspflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Auch diese Daten werden im Rahmen der Hundebestandsaufnahme erhoben. Beratungen hierzu führt das hiesige Rechts- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02452/14-3015 durch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen und Beteiligungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Finanzen und Beteiligungen -Steueramt-

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kauf- oder Übernahmevertrag
    • Quittungen
    • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hund anmelden, Hundeanmeldung, Steuermarke, Hund ummelden, Hundesteuer, Hundemarke, Hundeummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English