Hundesteuer Anmeldung
    99102013104000

    Hundesteuer Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuer

    Jeder Hundehalter/jede Hundehalterin, der/die seinen/ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Jüchen hat, ist steuerpflichtig.

    Anmeldung der Hundesteuer

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.

    Bitte beachten Sie auch, dass Hunde mit einer Größe über 40 cm und/oder einem Gewicht von 20 kg ebenfalls ordnungsbehördlich angemeldet werden müssen. Siehe verwandte Dienstleistungen.

    Bei Hundehaltern, die einen Hund pflegen oder verwahren, beginnt die Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Hundesatzung der Stadt Jüchen mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

    Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.

    Abmeldung der Hundesteuer

    Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt.

    Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt Jüchen endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

    Hundesteuer Jeder Hundehalter/jede Hundehalterin, der/die seinen/ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Jüchen hat, ist steuerpflichtig. Anmeldung der Hundesteuer Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist, bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, jedoch erst mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. Bitte beachten Sie auch, dass Hunde mit einer Größe über 40 cm und/oder einem Gewicht von 20 kg ebenfalls ordnungsbehördlich angemeldet werden müssen. Siehe verwandte Dienstleistungen. Bei Hundehaltern, die einen Hund pflegen oder verwahren, beginnt die Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Hundesatzung der Stadt Jüchen mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Abmeldung der Hundesteuer Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt Jüchen endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

    Online-Dienste

    Hundesteuer

    ID: L100002_123186882

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    Version

    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ordnungsbehördliche Anzeige von Hunden bestimmter Rassen

    ID: L100002_123187660

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    Technisch erstellt am 14.10.2024

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche Ordnungsangelegenheiten Gewerbewesen Märkte Verkehrsregelung und -lenkung Überwachung des ruhenden Verkehrs Statistik und Wahlen Personenstandswesen Bürgerbüro Friedhofs- und Bestattungswesen Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz Brandschutz Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 29.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sachgebiet Haushaltsausführung und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-2029

    E-Mail: steuerbuero@juechen.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2025

    Technisch geändert am 08.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche

    • Ordnungsangelegenheiten
    • Gewerbewesen
    • Märkte
    • Verkehrsregelung und -lenkung
    • Überwachung des ruhenden Verkehrs
    • Statistik und Wahlen
    • Personenstandswesen
    • Bürgerbüro
    • Friedhofs- und Bestattungswesen
    • Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz
    • Brandschutz
    • Soziale Einrichtungen für Wohnungslose, Aussiedler, Asylbewerber

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2025

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuer

    Hunde, die nicht als große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW gelten, sind nur fälschnungssicher mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Zur eindeutigen Identifikation ist die Mikrochipnummer bei der Hundesteuer An- und Abmeldung mitzuteilen.

    Hundesteuer Hunde, die nicht als große Hunde gemäß § 11 LHundG NRW gelten, sind nur fälschnungssicher mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Zur eindeutigen Identifikation ist die Mikrochipnummer bei der Hundesteuer An- und Abmeldung mitzuteilen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)

    Hundesteuersatzung der Stadt Jüchen

    § 11 Landeshundegesetz NRW

    § 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) Hundesteuersatzung der Stadt Jüchen § 11 Landeshundegesetz NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024