Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Bottrop: Inhalte der zuständigen Stelle

    Steuergegenstand ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen zu persönlichen Zwecken im Stadtgebiet.Der/die Halter/in eines oder mehrerer Hunde wird steuerpflichtig, wenn ein Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen worden ist.Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern / Halterinnen gemeinsam gehalten. Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. Hierfür hat jeder Halter/jede Halterin den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich Finanzen an- bzw. abzumelden. Darüber hinaus ist ein Hund gegebenenfalls beim Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Bottrop anzumelden, falls die Voraussetzungen nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) gegeben sind; s.u. "ähnliche Dienstleistung": Landeshundegesetz.Dies gilt auch für einen zugelaufenen Hund, wenn die Betroffenen ihn nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Bottrop gemeldet und der Hund bei einer von dort bestimmten Stelle abgegeben wird. Die Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop sieht eine Reihe von Steuerbefreiungen bzw. Ermäßigungen vor. Dieses trifft beispielsweise auf Hunde zu, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Hierzu zählen u.a. auch Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen.Sollte der/die Betreffende einen Hund aus dem Tierheim Bottrop (Tierfreunde Bottrop e.V.) übernommen haben, so kann sie/er ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten und zwar für einen Zeitraum von zwölf Monaten.Steuerermäßigungen werden beispielsweise für Hunde gewährt, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind bzw. für Hunde, die für den regelmäßigen Einsatz im Sanitäts-, Rettungs- und Katastrophendienst vorgesehen sind, soweit ihre Ausbildung und Eignung für diesen Zweck nachgewiesen sind.Für alle Steuerbefreiungen bzw. -ermäßigungen gilt jedoch, dass ein Antrag gestellt werden muss.Eine Steuerbefreiung/-ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird nicht gewährt.Steuersätze: Haltung eines Hundes 120,00 € Haltung von zwei Hunden 144,00 € je Hund Haltung von drei oder mehr Hunden 180,00 € je Hund Haltung gefährlicher Hunde/Hunde bestimmter Rassen 350,00 € je Hund (Konkretisierung im Landeshundegesetz § 3 und 10 LHundG NRW) Verlust der Hundesteuermarke:Bei Verlust der Hundesteuermarke erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3,00 Euro eine Ersatzmarke.Die Zahlung erfolgt per vorheriger Überweisung, eine Barzahlung ist nicht möglich.Zwecks Beantragung der Ersatzmarke und Zahlungsabwicklung wenden Sie sich schriftlich/ telefonisch an den Fachbereich Finanzen 20/3 an die zuständigen Mitarbeiter/innen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerichtsstr. 10

    46236 Bottrop

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerichtsstr. 10

    46236 Bottrop

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern, Abgaben und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerichtsstr. 10

    46236 Bottrop

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Bottrop: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Hundesteuersatzung der Stadt Bottrop jeweils in der zurzeit gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hundeummeldung, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund ummelden, Hundemarke, Hund abgeben, Hund verstorben, Steuermarke, Hundesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de