Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steuer wird im Zuge der Anmeldung des Hundes festgesetzt. Sie müssen jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in Ihrem Haushalt anmelden. Das gilt auch, wenn der Hund in Pflege, in Verwahrung oder aus dem Tierheim genommen wurde. Hunde aus eigenen Wurf sind innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald der Hund drei Monate alt geworden ist. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung einen Steuerbescheid und die Hundesteuermarke. Bei Verlust kann eine Ersatzhundemarke erworben werden. Die Steuer wird durch einen Dauerbescheid erhoben. Dieser bleibt so lange gültig, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird. In besonderen Fällen können Sie eine Steuerermäßigung bekommen.Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Königswinter. Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Wegzug, sonstiger Abschaffung oder Tod des Hundes durchgeführt werden. Die zu Kontrollzwecken ausgegebene Hundesteuermarke ist wieder zurückzugeben. War ein Tierarzt beteiligt, ist eine tierärztliche Bescheinigung einzureichen. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind Name und Anschrift des künftigen Hundehalters anzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in den das Ereignis fällt. Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Einkauf

    Adresse

    Hausanschrift

    Dollendorfer Straße 39

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    E-Mail: steuernundabgaben@koenigswinter.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Flyer Hundehaltung: https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11667,1081/flyer_hundehaltung2.pdfInfo §§ 3, 10 Hund Antrag:https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11662,1081/info__3__10_hund___antrag.pdfInfo großer Hund Anmeldevordruck:https://www.koenigswinter.de/datei/anzeigen/id/11666,1081/info_grosser_hund___anmeldevordruck0.pdf Die An- und Abmeldung des/der Hunde/s kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters bei den bpunkten oder der Steuerabteilung erfolgen. Im Internet sind entsprechende An- und Abmeldeformulare abrufbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Königswinter:https://www.koenigswinter.de/de/ortsrecht.html Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW):https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhandengekommen oder verstorben ist oder nachdem der Halter verzogen ist, bei der Stadt Königswinter abzumelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hund ummelden, Hund verstorben, Hundemarke, Hund abmelden, Hundeabmeldung, Hund abgeben, Hundeummeldung, Steuermarke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de