Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Hundehalterinnen und Hundehalter sind deshalb verpflichtet, ihren Hund bei der Stadt Verl anzumelden. Einen Überblick über die Gebühren sowie das An-/Abmeldeformular finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachbereich Finanzen gliedert sich in die Bereiche Kämmerei (Haushaltswesen, Neues Kommunales Finanzmanagement, Controlling, Eigenbetriebe) Steuern/Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Grundbesitzabgaben) Stadtkasse (Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement)

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: geschlossenSonntag: geschlossen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis alte Steuermarke bei Abmeldung eines Hundes

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag An- oder Abmeldung zur Hundesteuer

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Verl

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Hundesteuer der Stadt Verl beträgt jährlich: ein Hund: 24,60 Euro zwei Hunde: 30,60 Euro je Hund drei oder mehr Hunde: 36,60 Euro je Hund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hunde abmelden, Tierhaltung, Hunde abmelden, Halten von Hunden, Hundesteuerbefreiung, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de