Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Mit der Haltung eines Hundes entsteht allerdings auch eine Verantwortung für die Hundehalter. Um diese Verantwortung und die damit verbundenen Pflichten für Hundehalter gesetzlich festzulegen, wurde im Jahr 2003 das Hundegsetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) eingeführt. Aus den Vorschriften des LHundG NRW ergeben sich vier "Gruppen" von Hunden mit verschiedenen Haltungsvoraussetzungen: Kleine Hunde (unter 40 cm und unter 20 kg) Nur Leinenzwang in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, umfriedeten Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen und bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen mit entsprechenden Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten. Große Hunde (über 40 cm und/oder über 20 kg) Leinenzwang wie unter Punkt 1 und zusätzlich auch noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Im "Außenbereich" besteht kein Leinenzwang. Eine Haltungsanzeige (d.h. eine konkrete Hundebeschreibung) mit Nachweisen ist erforderlich, und zwar: Sachkundenachweis ( = Bescheinigung des Tierarztes) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung Nachweis der Kennzeichnung mit einem Microchip Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) beträgt die Gebühr für die Anzeige eines großen Hundes im Sinne des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) 25 EUR. Hunde bestimmter Rassen Alano American Bulldog Bullmastiff Mastiff Mastino-Espanol Mastino-Napoletano Fila-Brasiliero Dogo-Argentino Rottweiler Tosa-Inu Für die Haltung dieser Hunde ist sowohl die Anzeige des Halters/Halterin als auch die Erlaubnis der Ordnungsbehörde erforderlich. Leinenzwang und Maulkorbpflicht besteht zunächst überall. Eine Befreiung ist nach Ablegung einer Verhaltensprüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen im Rahmen wie zu Punkt 2 "Große Hunde" möglich. Der Sachkundenachweis ist im Zuge einer Prüfung beim Veterinäramt oder einem anerkannten Sachverständigen zu machen. Eine tierärztliche Bescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ein Führungszeugnis zwingend erforderlich. Eine Microchip-Kennzeichnung und ein Versicherungsnachweis sind ebenfalls notwendig. Für sonstige Aufsichtspersonen ist ebenfalls der Sachkundenachweis und die Zuverlässigkeit erforderlich. Die artgerechte und sichere Unterbringung des Tieres wird überprüft. Gefährliche Hunde Pittbull-Terrier American-Staffordshire-Terrier Staffordshire-Bullterrier Bullterrier Mischlinge, wenn obige Rassen enthalten sind oder im Einzelfall festgestellte sonstige Hunde Haltungsvoraussetzungen grundsätzlich wie zu Punkt 3 "Hunde bestimmter Rassen" mit folgenden Ergänzungen: Verhaltensprüfung und Sachkundenachweis nur beim Veterinäramt möglich ein besonderes Interesse an der Haltung ist darzulegen oder es muss ein öffentliches Interesse an der Haltung bestehen es besteht ein Zuchtverbot mit diesen Hunden Alle Hunde sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bitte füllen Sie hierzu das Formular zur Hundesteueranmeldung aus sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.Bitte bedenken Sie, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben. Aus diesem Grund sind Hunde auch in den Bereichen, in denen sie nicht angeleint geführt werden müssen, in Einwirkungsbereich des Hundeführers zu halten. Sie müssen jederzeit zurückgerufen werden können. Leinenpflicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen sowie öffentlichen Gebäuden Anmeldung eines Hundes Hunde-Anmeldung Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse Zum Formular
    Das Halten von Hunden im Stadtgebiet unterliegt der Hundesteuer. Diese wird aufgrund der Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000 in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Die Jahressteuersätze betragen: Wenn ein Hund gehalten wird: 90,00 EUROWenn zwei Hunde gehalten werden: 124,00 EURO je Hund Wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden:144,00 EURO je Hund Wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird:696,00 EURO Wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden:864,00 EURO je Hund Die Hunderassen, die der erhöhten Hundesteuer unterliegen, sind in § 2 Abs. 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Hamm aufgelistet. Die Rassen entsprechen § 3 Abs. 2 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Hundesteuer: Fragen und Antworten Wann und wo muss ich meinen Hund anmelden? Jeder Hund ist steuerpflichtig und muss innerhalb von zwei Wochen beim Amt für Finanzen und Controlling angemeldet werden. Sie können dies online (Hundesteueranmeldung), schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt erledigen. Als Hundehalter/in gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder in Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Es sei denn, er/sie kann nachweisen, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht nach Maßgabe dieser Satzung tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. Ich habe einen gefährlichen Hund - muss ich zusätzlich etwas beachten? Beim Amt für Finanzen und Controlling ist der Hund, wie auch jeder andere Hund anzumelden. Zusätzlich muss die Hundehaltung durch das Ordnungsamt der Stadt Hamm genehmigt werden. Bei Rückfragen dazu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hamm, die unter den Rufnummern 17-7216 und 17-7223 zu erreichen sind. Welche Rassen zählen zu den gefährlichen Hunden? Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bulterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasilero, Dogo arentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Kreuzungen in diesem Sinne sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer dort genannten Rasse deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nicht vorliegt. Leider habe ich keinen Hund mehr - was muss ich tun? Abgegebene, getötete, verendete oder entlaufene Hunde sind innerhalb von zwei Wochen online (Hundesteuerabmeldung) oder schriftlich unter Rückgabe der Hundesteuermarke und ggf. der tierärztlichen Bescheinigung über den Tod des Hundes beim Amt für Finanzen und Controlling oder in einem stadtteilbezogenen Bürgeramt abzumelden. Bei Besitzwechsel sind auch der Name und die Anschrift des/der neuen Besitzers/in anzugeben. Ebenso ist der Wegzug des/der Hundehalters/in aus der Stadt mitzuteilen. Wofür zahle ich die Hundesteuer? Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Im Gegensatz zu den Gebühren, für die die Bürger/innen eine Gegenleistung von der Kommune erhalten, werden Steuern, so auch die Hundesteuer, ohne konkrete Gegenleistung erhoben. So berechtigt die Hundesteuer auch nicht zur Verschmutzung öffentlicher Straßen. Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben dar. Mit der Hundesteuer werden auch ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Es gibt doch auch Steuervergünstigungen, welche sind diese? Die Hundehaltung ist bei bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (z. B. bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen: aG, B, Bl, Gl oder H) bzw. um die Hälfte ermäßigt (z. B. Hundehalter/in, die Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beziehen). Den betreffenden Antrag können Sie online (Hundesteuerermäßigung, Hundesteuerbefreiung), schriftlich oder persönlich in einem für Sie stadteilbezogenen Bürgeramt stellen. Muss mein Hund seine Hundemarke immer tragen? Die Marke, die Sie für Ihren Hund erhalten, ist der sichtbare Nachweis, dass Ihr Hund ordnungsgemäß bei der Stadt Hamm gemeldet ist. Außerhalb einer Wohnung oder eines Grundbesitzes muss der Hund die sichtbar befestigte und gültige Steuermarke tragen. Sollte zudem Ihr Hund einmal "verlorengehen", kann man ihn durch die Steuermarke wieder zu Ihnen zurückbringen. Grundsätzlich ist die Steuermarke für die Dauer der Hundehaltung gültig. Bei Verlust der Hundemarke wird auf Antrag eine neue Marke gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 2,50 € ausgehändigt. Muss ich meinen Hund immer an der Leine halten? Sie selbst als Halter/in oder sonst für das Tier Verantwortliche haben dafür zu sorgen, dass Ihr Hund angeleint ist. Auf den Straßen und Plätzen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile und in den Anlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Anlagen sind u. a. Grünanlagen, Alleen, gemeindliche Wälder, Friedhöfe und Sportanlagen. Auf Kinderspielplätzen ist das Mitführen von Hunden immer verboten, d.h. auch das angeleinte Mitführen ist dort verboten. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf eine Straße oder in eine Anlage gelangen können. Grundstückseigentümer/innen müssen sicherstellen, dass ihre Hunde das Grundstück nicht unbeaufsichtigt verlassen können. Derjenige, der den Hund führt, muss körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu halten.Unangeleint dürfen Sie Ihren Hund in Hamm also nur außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile führen, allerdings auch dort nicht in den Anlagen. Ihr Hund ist immer so zu führen, dass von ihm keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht, es sollte in erheblichem Maß Rücksicht genommen werden. Ihre Verpflichtungen ergeben sich aus der Straßen- und Anlagenordnung der Stadt Hamm vom 15.07.1998 sowie dem Landeshundegesetz (LHundG) NRW. Wo erhalte ich Hundekotbeutel? Falls Sie unterwegs feststellen, dass Sie Ihre Hundekotbeutel zu Hause vergessen haben, erhalten Sie in allen städtischen Bürgerämtern kostenfreie Papierbeutel zur Entsorgung der Hunde-Hinterlassenschaften. Wir bitten Sie im Interesse aller Mitbürger/innen und vor allem der Kinder wegen um Reinhaltung aller öffentlichen Flächen. Ich habe einen Hundesteuerbescheid erhalten und erreiche niemanden? Zu Jahresbeginn werden rd. 11.000 Abgabenbescheide im Bereich Hundesteuer versandt. Daher kann es tatsächlich für einen vorübergehenden Zeitraum zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten Sie daher ausdrücklich um Ihr Verständnis. Ich habe bereits eine Änderung beantragt, aber diese ist noch nicht auf dem Abgabenbescheid berücksichtigt. Nicht alle zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen (An- und Abmeldung eines Hundes) konnten auf dem Abgabenbescheid berücksichtigt werden. Insbesondere dann nicht, wenn sie kurz vor dem Erlass der Jahresbescheide erfolgt sind. Daher werden Sie nach Erhalt des Jahresbescheides kurzfristig einen Änderungsbescheid erhalten. Sie haben weitere Fragen zum Thema Hundesteuer? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Amt für Finanzen und Controlling der Stadt Hamm, Bismarckstr. 1, 59065 Hamm, oder direkt mit Ihrer Sachbearbeiterin (die Kontaktdaten finden Sie im Hundesteuerbescheid). Natürlich ist auch eine Kontaktaufnahme über die Telefonvermittlung der Stadt Hamm unter 02381-17-0 möglich sowie per Fax unter 02381-17-2991 oder per E-Mail unter steuern20@Stadt.Hamm.de. Rechtsgrundlagen allgemein Hundesteuersatzung der Stadt Hamm,

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung! An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. Termine beim Bürgerbüro Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Fax: 02594 12-149

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeines Ordnungsrecht, Bürgerbüro und Standesamt

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    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Steuern und Benutzungsgebühren

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    Hausanschrift

    Bismarckstraße 1

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9900

    Fax: 02381 17-2991

    E-Mail: steuern20@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einzugsermächtigung/ SEPA - Lastschriftenmandat Online-Formulare: Hundesteueranmeldung Hundesteuerabmeldung Hundesteuerermäßigung Hundesteuerbefreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Dülmen Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

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