Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt im Rathaus der Stadt Geilenkirchen gemeldet und bei einer vom Ordnungsamt bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Hundebestandsaufnahme in Geilenkirchen Die Stadt Geilenkirchen führt ab Ende August zusammen mit der Firma Springer Kommunale Dienste eine Hundebestandsaufnahme in der Stadt durch. Durch die Befragung sämtlicher Haushalte sollen alle vorhandenen Hunde ermittelt werden. Ziel ist es dabei, Steuergerechtigkeit herzustellen und unterlassene Anmeldungen festzustellen. Alle Hundehalter sind nämlich eigentlich zur Anmeldung ihrer Hunde verpflichtet, jedoch kommen nicht alle Hundehalter dieser Pflicht zur Anmeldung nach. Falls Hunde nicht angemeldet wurden, muss mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld gerechnet werden. Die Firma Springer ist für eine Vielzahl von Kommunen in diesem Bereich tätig, die Mitarbeitenden sind entsprechend geschult und können sich ausweisen, im Zweifelsfall können Rückfragen unter 02451/629-299 an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Vorsorglich weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die beauftragten Personen nicht die Wohnung betreten werden. Fragen und Antworten finden Sie unter: Aktuelles - Hundebestandsaufnahme in Geilenkirchen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de