Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung: Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Korschenbroich. Steuerpflichtig ist der Hundehalter/die Hundehalterin. Hundehalter/-in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Die Hundesteuersatzung finden Sie Ratsinformationssystem. Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Sebastianusstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Fax: 02161 613-108

    Telefon Festnetz: 02161 613-205

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Kosten

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Höhe der Hundesteuer ist dem Anmeldeformular zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hunde abmelden, Tierhaltung, Hunde abmelden, Halten von Hunden, Hundesteuerbefreiung, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de