Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Möchten Sie Ihren Hund von der Hundesteuer befreien lassen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

    • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
    • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
    • Jagdhunde
    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
    • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
    • Sanitäts- und Schutzhunde
    • Hütehunde
    • Tierheimhunde

    Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bestimmte Personengruppen sowie Hunde die aus den umliegenden Tierheimen aufgenommen werden, können auf Antrag von der Steuer befreit werden. Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von Hunden bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Haan aufhalten, wenn sie die Tiere bei ihrer Ankunft besitzen und nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind. Hunden, die für den Schutz und die Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unbedingt notwendig sind und ausschließlich dazu dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", BL", "aG" oder "H" besitzen. Die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Hunden, die der Halter nachweislich aus einem Tierheim der Städte Hilden, Solingen oder Velbert aufgenommen hat. Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzmanagement und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Nachweis wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises / Kopie des Tierschutzvertrags benötigt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bestimmte Personengruppen erhalten auf Antrag eine Steuerbefreiung. Hunde aus bestimmten Tierheimen können auf Antrag für 1 Jahr von der Hundesteuer befreit warden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Hundesteuersatzungen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundesteuersatzung der Stadt Haan in der jeweils gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Formloser Antrag mit ergänzenden Unterlagen Bescheid der Behörde

    Fristen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    1) Eine Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist. (2) Der Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrags beginnenden Kalendermonat auch nach den Steuersätzen des § 2 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen. (3) Über die Steuerbefreiung kann auf Antrag eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist. (4) Fallen die Voraussetzungen für Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt schriftlich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine pauschale Bearbeitungszeit ist nicht festgesetzt, durchschnittlich wird die Abmeldung innerhalb v. 10-14 Werktagen beschieden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt das Datum des Eingangs der Abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hundehalter, Hunde abmelden, Hundehaltung, Halten von Hunden, Hundesteuer, Hundeabmeldung, Tierhaltung, Hunde abmelden, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerbefreiung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de