Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
    Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet in den alten Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz festgestellte Einheitswert nach den Wertverhältnissen von 1964 und in den neuen Ländern der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Einheitswert nach den Wertverhältnissen 1935. Diese Werte stellen wiederum die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag dar, den ebenfalls das Finanzamt ermittelt und durch Bescheid festsetzt.
    Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
    In den neuen Ländern ist zudem für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser, für die am 01.01.1991 kein Einheitswert vorlag und ein solcher auch nicht festzustellen war, die Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage vorzunehmen. Der Jahresbetrag der Grundsteuer bemisst sich hier nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Es handelt sich um ein Steueranmeldungsverfahren bei der Gemeinde.
    Den Hebesatz setzt die Gemeinde durch Satzung fest.
    Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig. Auch für die Bebauung Ihres zuvor unbebauten Grundstücks müssen Sie erst im Folgejahr die erhöhte Grundsteuer entrichten.
    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Grundsteuer befreit werden. Dies ist bspw. der Fall, wenn sie eine gemeinnützige Körperschaft sind und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird. Eine Befreiung kommt jedoch regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn das Objekt für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt wird. Eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen Sie beim Finanzamt.
    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen. Verfügen Sie bspw. über Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt, können Sie ggf. einen Erlass der Steuer bei der Gemeinde beantragen, wenn die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Grundbesitzabgaben setzen sich wie folgt zusammen: Grundsteuer A Grundsteuer B Abfallbeseitigungsgebühren Straßenreinigungsgebühren Niederschlagswassergebühren Sofern Sie im Stadtgebiet Heiligenhaus Grundbesitz (Grundstück, Eigentumswohnung, Reihenhaus etc.) erwerben, wird das Finanzamt Velbert (Bewertungsstelle) durch das Grundbuchamt des Amtsgerichtes Velbert hiervon unterrichtet, sobald der Notar die Eintragung im Grundbuch beantragt hat.Die Steuerschuld geht nicht automatisch mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumswechsel auf den Erwerber über.Das in § 22 Abs. 4 Bewertungsgesetz enthaltene Stichtagsprinzip schreibt vor, dass der Fortschreibungszeitpunkt, das ist der Zeitpunkt, an dem die persönliche Steuerpflicht vom Finanzamt zugerechnet wird, immer der 01.01. des folgenden Jahres ist. Von dieser Regel gibt es keine Ausnahme. Das Finanzamt erteilt hierzu an Sie einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, aus dem u.a. der Steuerpflichtige, der Einheitswert und Grundsteuermessbetrag, das zu besteuernde Objekt und der Zeitpunkt der steuerlichen Zurechnung hervorgeht.Sobald Ihnen die o.a. Bescheide des Finanzamtes (Grundlagenbescheide) vorliegen, wird die Stadt hierüber automatisch informiert und kann die Grundbesitzabgaben auf den neuen Eigentümer umschreiben. Sie erhalten dann den Grundbesitzabgabenbescheid (Folgebescheid). Sollten Sie auf einem Grundstück z.B. ein Eigenheim oder sonstige Gebäude errichten, wird das Finanzamt Velbert über die Fertigstellung des Objektes von der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Heiligenhaus automatisch unterrichtet.Von der Bewertungsstelle des Finanzamtes erhalten Sie zur Ermittlung des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages Ihres Objektes einen Fragebogen. Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben an das Finanzamt zurückzusenden. Nach entsprechender Bewertung durch das Finanzamt wird Ihnen von dort der Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) zugesandt.Die Stadt Heiligenhaus wird automatisch über die dort ermittelten Werte unterrichtet und erhebt nach dem festgestellten Grundsteuermessbetrag mit dem Grundbesitzabgabenbescheid (Folgebescheid) die Grundsteuer. Es ist möglich, bereits vor der erforderlichen Zurechnung durch das Finanzamt, dem Erwerber, sofern im Heranziehungsbescheid für das laufende Jahr vorhanden, die Abfallgebühren gem. § 2 Abs. 3 der Müllabfuhrgebührensatzung der Stadt Heiligenhaus, die Straßenreinigungsgebühren gem. § 7 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heiligenhaus sowie die Niederschlagsgebühren gem. § 9 Abs. 2 der Gebührensatzung zur Grundstücksentwässerungssatzung ab dem Beginn des Folgemonats, in dem die Eigentumsübertragung erfolgte, anteilig zu berechnen.Dazu möchte ich Sie bitten, das Formular "Eigentümerwechsel", vom Veräußerer und Erwerber unterschrieben, wieder vorzulegen. Eine Kopie des Grundbuchauszuges aus Abt. I fügen Sie bitte bei. Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil waren die steuerlichen Ungleichbehandlungen von Grundvermögen aufgrund nicht durchgeführter Aktualisierungen der Besteuerungsgrundlagen über einen langen Zeitraum. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt. Dem ist der Bundesgesetzgeber mit dem Ende 2019 verabschiedeten sogenannten Bundesmodell nachgekommen. Dieses gilt bundesweit, sofern ein Land nicht von der Möglichkeit der ebenfalls mit dem Gesetzespaket eingeführten Öffnungsklausel Gebrauch macht und ein eigenes Grundsteuermodell beschließt. Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Informationen hierzu finden Sie in der FAQ-Liste und unter www.grundsteuer.nrw.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

    Zuständigkeit

    jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

    Ansprechpartner

    III.2.1 Kämmerei

    Beschreibung

    Die Kämmerei deckt den finanzwirtschaftlichen Bereich der Stadtverwaltung ab. Hierzu gehört insbesondere die Erhebung von Steuern und Grundabgaben (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Abfallangelegenheiten), die Zentrale Vergabestelle, die Erhebung von Erschließungskostenbeiträgen, die Aufstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung, die internen Steuerangelegenheiten, das Fördermittel- und Projektmanagement und die Darlehensverwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine,
    Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
    Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

    Formulare

    Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
    Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

    §§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

    Hinweise für Heiligenhaus: Inhalte der zuständigen Stelle

    GrundsteuergesetzHaushaltssatzungStraßenreinigungs- und GebühensatzungMüllabfuhrgebührensatzungGebührensatzung zur GrundstücksentwässerungssatzungFAQ-Liste Grundsteuerreform

    Verfahrensablauf

    Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
    Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
    Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

    Fristen

    Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden. Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

    Kosten

    keine, Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge). Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Grundstück, Ersatzbemessungsgrundlage, Grundsteuermessbetrag, Grundbesitz, Einheitswert, Grundbesitz, Einheitswert, Hebesatz, Grundvermögen, Grundvermögen, Grundsteuer B, Hebesatz, Ersatzbemessungsgrundlage, Grundsteuer B, Grundsteuermessbetrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de